Bundesrat für Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen
Olaf Lies sieht wichtiges Signal

Um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen künftig besser zu bekämpfen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 25. November 2016 das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze „durchgewunken“.
In seiner Rede zum Gesetz machte Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies im Bundesrat deutlich, dass der Kampf gegen diesen Missbrauch nicht nur im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt, sondern auch den seriösen Unternehmen helfe. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Leiharbeit auf ihre eigentliche Funktion zurückzuführen, d. h. Flexibilität bei Auftragsspitzen und Vertretungen zu bieten. Erreicht werden soll dies u. a. mit Hilfe einer neuen Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten (mit Schaffung einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel) und dem Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit nach neun Monaten. Auch ein Verbot, Arbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen wird es geben. Künftig werden zudem die Informationsrechte des Betriebsrates gestärkt.
Lies erinnerte in seiner Rede an die Bundesratsinitiativen, die Niedersachsen seit 2013 gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen gestartet hatte: Lies lobte das neue Gesetz, das zum 1. April 2017 in Kraft treten soll. Zwar bleibe das Gesetz hinter den niedersächsischen Bundesratsinitiativen zurück. Gern hätte es der Minister gesehen, die Betriebsräte weiter zu stärken, um einem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vor Ort in den Betrieben besser Einhalt gebieten zu können. Trotzdem bleibe festzustellen, dass das Gesetz hinsichtlich der Orientierung der Leiharbeit auf ihre Kernfunktion ein wichtiges Signal sei.