Vorschläge zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Freibetrag soll zu Ehrenamt motivieren

Vorschläge, wie der Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verbessert werden könnte, hat die Länderkammer in ihrer Sitzung am vergangenen Freitag beschlossen. Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz waren notwendig geworden, weil aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen, die alle fünf Jahre erhoben werden.
Der Länderstellungnahme zufolge muss die vorgesehene Anpassung der Regelbedarfe für Asylsuchende auch für Personen gelten, die den sogenannten subsidiären Schutzstatus haben, etwa, weil Leben im Herkunftsland bedroht ist.
Um Asylsuchende zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren, sollen sie künftig einen Freibetrag erhalten, der nicht auf ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann danach mit bis zu 200 Euro vergütet werden. Die Länder möchten, dass geprüft wird, ob der geplante Freibetrag für Asylsuchende auch auf Einnahmen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologisches Jahres erstreckt werden könne.
Darüber hinaus plädiert der Bundesrat dafür, auch bei Asylsuchenden ein Kontoabrufverfahren zu ermöglichen, um Sozialbetrug zu verhindern. Solche Verfahren seien bei anderen Empfängern von Sozialhilfe bereits vorgesehen; Asylsuchende dürften hier nicht bessergestellt sein.
Die Beratungen zu dem Gesetzentwurf haben im Bundestag bereits am 21. Oktober begonnen, der die Stellungnahme des Bundesrates zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung nun zeitnah erhalten wird. Nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, wird der Bundesrat zu entscheiden haben, ob er dem Gesetz zustimmt.