Bundesrat billigt Förderung der Elektromobilität
Befreiung von Kfz- Steuer wird verlängert

„Elektroautos bleiben Ladenhüter“ – so titelt die Frankfurter Allgemeine Zeitung und moniert, dass nur 4.500 Anträge auf die Kaufprämie seit Anfang Juli beim zuständigen Bundesamt eingingen.
Und jetzt? – sollen wir die Unlust an der Elektromobilität hinnehmen oder sollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um das Fahren eines Elektroautos Schritt für Schritt attraktiver zu machen?
Der Bundesrat wählte am Freitag den Weg der Attraktivitätssteigerung. So wird die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektroautos von derzeit fünf auf zukünftig zehn Jahre für Neuzulassungen zwischen 2016 und 2020 ausgeweitet.
Wen bisher der Radius seines Fahrzeuges vom Kauf abhielt, der kann durch das steuerfreie Aufladen seines Elektro- oder Hybridelektroautos beim Arbeitgeber seine Reichweite künftig verdoppeln. Der Bundestag folgte dabei einer Forderung des Bundesrates und ermöglicht die Förderung sowohl bei Nutzung eines privaten Fahrzeuges wie auch eines Dienstwagens. Der allergrößte Anteil an der individuellen Mobilität lässt sich damit abdecken, denn wer fährt schon weiter als 150 Kilometer zur Arbeit?
Steuerlich begünstigt werden zudem die Vorteile aus der vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Ladeinfrastruktur sowie die Zuschüsse für Installation und Inbetriebnahme von Ladesäulen daheim.
Die Kritiker mögen auch diese Maßnahmen für nicht ausreichend halten. Wer das E-Auto allerdings als Innovationsträger und als Chance für die Zukunft begreift, wird zugestehen, dass kleine Schritte auf dem Weg zum Ziel hilfreicher sind als das Nörgeln auf der Parkbank.