Niedersachsen fordert grundlegende Reform des Sexualstrafrechts
Jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung soll künftig strafbar sein In der Sitzung des…

Jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung soll künftig strafbar sein
In der Sitzung des Bundesrates am 26. Februar 2016 brachten die Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ein.
Die Länder wollen eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts erreichen. Der Entschließungsantrag fordert, dass künftig jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird. Die Strafbarkeit dürfe nicht von der Gegenwehr des Opfers oder der angewandten Gewalt abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis des Betroffenen ausschlaggebend sein – im Sinne eines „Nein-heißt-Nein“.
Der Antrag zeigt auf, dass der aktuell vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Reform des Sexualstrafrechts noch nicht ausreiche, um die bestehenden Schutzlücken im Sexualstrafrecht im Sinne der Istanbul-Konvention zu schließen.
Der Entschließungsantrag wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.