Neues Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring
Auch von Jägern erlegte Vögel im Blick Jemanden erschießen, um festzustellen, ob…

Auch von Jägern erlegte Vögel im Blick
Jemanden erschießen, um festzustellen, ob er krank ist: Ganz so verrückt ist Vater Staat denn doch nicht, auch wenn einige Naturschutzverbände dies argwöhnten. Anlass zu solch abwegigen Vermutungen gab aber eine – vielleicht nicht ganz glückliche – Formulierung im Entwurf der Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung, mit der sich der Bundesrat jetzt beschäftigte.
„Geflügelpest“ heißt seit Jahrhunderten bei Bauern und Veterinären, was die Wissenschaft als „Aviäre Influenza“ bezeichnet. Die Medien, in Unkenntnis der deutschen Sprache, kreierten daraus die „Vogelgrippe“. Harmlose (LPAI, low pathogen avian influenza) Virenstämme können in Wildvögeln, vor allem Wasservögeln, vorkommen und von diesen übertragen werden, ohne dass diese selber krank werden. Scheinbar harmlose Virenstämme sind trotzdem riskant, weil sie leicht zu gefährlichen Stämmen mutieren können und dann hochansteckend, krankmachend und tödlich ganze Geflügelbestände vernichten. Die Vorsicht gebietet deshalb, auch die Verbreitung der scheinbar harmlosen Virenstämme zu überwachen. Das erfolgt seit einigen Jahren systematisch, indem tot aufgefundene Wildvögel eingesammelt und auf Viren untersucht werden.
Die neue Verordnung zum Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring geht hier einen Schritt weiter: nicht nur tot aufgefundene Vögel sollen untersucht werden, sondern auch die von Jägern erlegten. Die Bundesregierung hat inzwischen aber klargestellt, dass damit nur dasjenige jagdbare Federwild gemeint ist, das im Einklang mit dem geltenden Jagdrecht und im Rahmen der Jagd sowieso erlegt wird. Es werden also keine Vögel, oder gar geschützte Arten, nur deshalb vom Himmel geschossen, um sie zu untersuchen.
Die wohlmeinenden Kollegen aus anderen Bundesländern wollten trotzdem nicht unkommentiert lassen, dass die Verordnung die Verantwortung für die Verbreitung gefährlicher Krankheiten einseitig den Wildvögeln auflastet. Sie fühlten sich bemüßigt, mittels Entschließungstext klarzustellen, dass auch andere Übertragungswege und Eintragsmittel (=Vektoren) überwacht werden sollten. Also auch Geräte, Fahrzeuge, Mist, an denen Viren kleben könnten, und natürlich auch die Tiere und das Fleisch, das von Ort zu Ort transportiert wird. Das ist nicht falsch, besonders wenn es um Schweinepest und MKS ginge. Es kann aber letztlich nicht erklären, wie die letzten sehr vereinzelt und isoliert entlang der Vogelzuglinien aus heiterem Himmel aufgetretenen Geflügelpestfälle angesteckt wurden.