Integration von Flüchtlingen und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Bundesrat setzt auf Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen Gemeinsam mit den…

Bundesrat setzt auf Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen
Gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen hat Niedersachsen in jüngsten Sitzung des Bundesrates einen Entschließungsantrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration von Flüchtlingen gestellt, der vom Bundesrat beschlossen wurde. Mit dem Beschluss bietet der Bundesrat Orientierung, wie die anstehenden großen Aufgaben gemeistert werden können. Denn es reiche nicht, die rechtlichen Voraussetzungen für schnelle Asylverfahren zu schaffen, ohne sich um eine effiziente praktische Umsetzung zu kümmern, so die Länderkammer. Dementsprechend begrüßt der Bundesrat, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Bund-Länder-AG eingerichtet haben, die bis Ende März ein abgestimmtes Integrationskonzept vorlegen soll. Viele der Bausteine, die der aktuelle Bundesratsbeschluss beinhaltet, eignen sich für das zu erarbeitende Integrationskonzept.
In seiner Entschließung dankt der Bundesrat zuallererst für das weit verbreitete Engagement zahlloser Bürgerinnen und Bürger, die „in den vergangenen Monaten spontan, solidarisch und mitmenschlich geholfen haben, heimatlos gewordenen Menschen in Deutschland einen guten Neuanfang zu ermöglichen“. Begrüßt werden von der Länderkammer auch „gesellschaftliche Initiativen, Bündnisse und Allianzen, die sich für die erfolgreiche Eingliederung von Schutzbedürftigen, für Solidarität und Weltoffenheit sowie für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit einsetzen“ wie beispielweise das Bündnis „Niedersachsen packt an“ (www.niedersachsen-packt-an.de).
In einer intensiven Bundesratsdebatte mit zahlreichen Rednerinnen und Rednern machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz deutlich, es komme jetzt darauf an, etwas für alle Menschen in Deutschland zu tun: die Einheimischen wie auch diejenigen, die neu ankommen. Es müsse zum Beispiel um Wohnungsbau, Bildung, Ausbildung und Sprachkurse gehen. Dreyer unterstützte den europapolitischen Kurs der Bundeskanzlerin, die Grenzen innerhalb Europas offen zu halten. Davon sei man auch wirtschaftlich stark abhängig, so die Ministerpräsidentin.
Die Entschließung des Bundesrats hält u. a. fest,
- dass es „einer kontinuierlichen Anpassung der Regelsysteme und der Infrastruktur sowie einer angemessenen finanziellen Ausstattung, vor allem in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse und berufsbezogene Sprachförderung über ESF-BAMF-Kurse, gesundheitliche Versorgung, Bildung, Ausbildung, Studium, Arbeitsmarkt sowie Teilhabe an Gesellschaft durch interkulturelle Öffnung“ bedürfe;
- wo der Bundesrat bei dieser gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen vor allem die Unterstützung der Bundesregierung erwartet (z. B. bei der Verbesserung der Qualität und Quantität von Integrationskursen, die für alle Flüchtlinge offen sein sollen – unabhängig davon, ob bereits eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde, bei dem Ziel mehr Kinderbetreuung bei den Kursen, bei der 3-plus-2-Regelung für junge Flüchtlinge (d.h. 3 Jahre Berufsausbildung plus 2 Jahre anschließendes Bleiberecht), bei mehr Finanzmitteln für die aktive Arbeitsmarktförderung, bei zusätzlichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher auch zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung);
- dass mehr bezahlbarer Wohnraum für alle z. B. durch eine weitere Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau sowie für die Programme Soziale Stadt und Stadtumbau und das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von bezahlbarem Wohnraum benötigt wird. Es seien Wohnquartiere zu entwickeln, in denen bezahlbarer Wohnraum sowohl schon lange hier Lebenden als auch Flüchtlingen zur Verfügung stehe;
- dass der Bundesrat von der Bundesregierung eine stärkere Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und der Unterbringung erwartet;
- dass die Länder hohe Kosten für Polizei und Justiz tragen, um öffentliche Sicherheit zu garantieren;
- dass der Bundesrat den Bund bei der Bekämpfung von Fluchtursachen und dem Einsatz für eine europäische Lösung unterstützt;
- die Schaffung einer Altfallregelung für lange hier lebende und gut integrierte Asylbewerber zur Entlastung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ins Gespräch bringt;
- dass die Bundesregierung vom Bundesrat aufgefordert wird, ein Einwanderungsgesetz mit klaren Regeln und Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland auf den Weg zu bringen.