Bundesrat fordert Infrastrukturausbau für Elektromobilität
Ladesäulenverordnung am dem Weg Um das Ziel von einer Million Elektroautos bis…

Ladesäulenverordnung am dem Weg
Um das Ziel von einer Million Elektroautos bis zum 2020 auf deutschen Straßen zu erreichen, möchten Bund und Länder die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen ausbauen. Dabei soll ein einheitlicher Standard für die Anschluss-Stecker an den Ladepunkten eingeführt werden. Elektrofahrzeuge können dadurch künftig an wechselnden Ladesäulen Strom „tanken“.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag mit den Stimmen Niedersachsens eine Ladesäulenverordnung beschlossen und somit eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Zunächst hatte es Diskussionen zwischen Bund und Ländern über die Verordnung gegeben. In einer vermittelnden Arbeitsgruppe konnte unter niedersächsischer Federführung ein Kompromiss gefunden werden, sodass die Bundesländer nun der nach Maßgaben geänderten Verordnung zustimmen konnten und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium in einer Protokollerklärung weitere Klarstellungen zugesichert hat.
Für den Markthochlauf von Elektromobilen ist ein bedarfsgerechter Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten erforderlich. Um Investitionen in Ladeinfrastruktur und Elektromobilität Sicherheit zu geben, regelt die Verordnung vor allem die technischen Vorgaben für Steckerstandards (Typ-2-Stecker für Wechselstrom-Laden; CCS-Stecker für Gleichstrom-Laden), Anzeige- und Nachweispflichten für Betreiber von Ladepunkten sowie die Kompetenzen der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. Den Aufbau, die Außerbetriebnahme und die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen regelmäßig der Bundesnetzagentur nachweisen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der von der EU gesetzte regulatorische Rahmen nicht durch kleinteilige nationale Regelungen überschritten werden dürfe, die einen zusätzlichen administrativen Aufwand nach sich ziehen würden. Dies gelte für die bisher gewählte Formulierung der Definition der öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die von der Richtlinie 2014/94/EU abweiche. Die Länder fordern den Bund daher auf, in einem zweiten Schritt unverzüglich die erforderlichen Standards hinsichtlich, Information, Authentifizierung, Zugänglichkeit und Abrechnung zu regeln, damit nicht durch inkompatible Systeme ein Akzeptanzhemmnis auf Seiten der Nutzer aufgebaut werde.
Niedersachsen ist über die Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg an einem der vier Schaufenster Elektromobilität beteiligt.