Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen: Bundesrat erwartet zeitnah Gesetzesentwurf
Noch vor wenigen Tagen standen alle Zeichen auf Einigung: Um den Missbrauch…

Noch vor wenigen Tagen standen alle Zeichen auf Einigung: Um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wirksam zu bekämpfen, hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wie von der Kanzlerin gewünscht eine Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erreicht und den Referentenentwurf ihres Ministeriums für ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit entsprechend verbessert. Alles sah so aus, als würde die Bundesregierung zeitnah dem von Niedersachsen 2013 initiierten Bundesratsbeschluss nachkommen und ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit auf den Weg bringen. Doch plötzlich stoppte die bayerische CSU das zentrale Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung.
Diese aktuellen Ereignisse waren in der Plenarsitzung am 26. Februar Grund genug für den Bundesrat, seine alte Forderung noch einmal zu bekräftigen, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen endlich wirksam bekämpft werden müsse. Antragsteller war dieses Mal das Land Baden-Württemberg. Minister Peter Friedrich machte in seiner Einführung zum Antrag im Bundesrat deutlich, dass dem Bundesarbeitsministerium mit der Bundesratsentschließung der Rücken gestärkt werde. Schließlich sei klar, wer den aktuellen Stillstand zu verantworten habe. Im Bundesratsbeschluss heißt es unter anderem: „Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, nunmehr zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindert werden kann.“