Großer Tag für Verbraucherrechte im Bundesrat
Gesetze zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zum Schutz vor Datenmissbrauch im Internet beschlossen…

Gesetze zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zum Schutz vor Datenmissbrauch im Internet beschlossen
In seiner Sitzung am 29. Januar 2016 billigte der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts.
Damit stehen den Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmen künftig auch außergerichtliche Stellen zur Streitbeilegung zur Verfügung – deren Inanspruchnahme ist für sie grundsätzlich kostenlos. Unternehmer müssen Verbraucher über diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. Die sogenannten Verbraucherschlichtungsstellen bestimmte Anforderungen zu Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz erfüllen – die Einhaltung der Vorgaben wird durch staatliche Stellen geprüft.
Künftig werden Verbraucher auch besser vor einem Missbrauch ihrer Daten im Internet geschützt. Hierzu wurden die Klagemöglichkeiten gegen Internetkonzerne erleichtert. Den Verbraucherverbänden wird das Recht eingeräumt, stellvertretend für einzelne Bürger klagen oder Abmahnungen aussprechen zu können, wenn die Unternehmen gegen Datenschutzregeln verstoßen. Bisher waren Verbraucherverbände oder Handelskammern hierzu nur befugt, wenn die Unternehmen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Datenschutzvorschriften missachteten.
Der Bundesrat hat die Gesetze mit den Stimmen aus Niedersachsens gebilligt. Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.