Vorrang der Erdverkabelung beim Netzausbau gebilligt
Ausbau der Übertragungsnetze weiter beschleunigt Künftig gilt ein Vorrang der Erdverkabelung bei…

Ausbau der Übertragungsnetze weiter beschleunigt
Künftig gilt ein Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen. Ein entsprechendes Gesetz billigte die Länderkammer in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2015. Dort, wo Menschen wohnen, sind Höchstspannungstrassen über der Erde sogar verboten – sie müssen im Boden verlegt werden. Die Gleichstromkabel transportieren Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland.
Schwerpunkte des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Gesetzes zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG), des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) sowie des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG).
Im Vordergrund stehen dabei zwei Regelungsziele: zum einen die Änderung des bisher jährlichen Turnus der Netzentwicklungsplanung im EnWG hin zu einem zweijährigen Planungszeitraum, um zeitliche Überschneidungen bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans und der Erarbeitung des Szenariorahmens für den darauffolgenden Netzentwicklungsplan zu vermeiden, zum anderen die Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlegung von Erdkabeln auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten von Höchstspannungsleitungen nach dem EnLAG und dem BBPlG.
Derzeit sind Erdverkabelungen auf der Höchstspannungsebene nur auf vier Pilotstrecken der 23 Leitungsbauvorhaben nach dem EnLAG, darunter der Abschnitt Ganderkesee – St. Hülfe, und in den HGÜ-Verbindungen nach dem BBPlG zulässig, und auch dort nur auf „technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten“. In Ergänzung dessen sollen Erdkabel zukünftig auch in Fällen vorgesehen werden können, in denen eine Freileitung gegen bestimmte Belange des Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die dem Arten- und Gebietsschutz dienen, verstoßen würde oder wenn die Leitung eine große Bundeswasserstraße queren soll. Das Gesetz enthält entsprechende Ausweitungen der Kriterien für Erdverkabelungen sowie Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Planfeststellungsverfahren nach bisherigem Recht, es sei denn, der Vorhabenträger beantragt die Anwendung des neuen Rechts.
Damit kann der SuedLink größtenteils unterirdisch verlegt werden.
Wechselstromleitungen bleiben aus technischen Gründen weiterhin größtenteils Freileitungen – es gibt in diesem Bereich noch zu wenig Erfahrung mit Erdkabeln. Hier wird die Anzahl von Pilotvorhaben jedoch nochmals erhöht.
Das Gesetz dient dem Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze, der angesichts der Energiewende und des wachsenden europäischen Stromhandels erforderlich ist.
Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten nun zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft
Mit einer ergänzenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Teilerdverkabelung weiter auszudehnen um den Netzausbau zu beschleunigen. Sie wird der Bundesregierung im Weiteren zur Beratung zugeleitet.