Länder betonen Bedeutung von Biomasse als Systemdienstleister
Neuregelung in 2016 Knapp ein Drittel des erneuerbaren Stroms in Deutschland stammt…

Neuregelung in 2016
Knapp ein Drittel des erneuerbaren Stroms in Deutschland stammt aus Bioenergie, die auch für die Wärmewende eine wichtige Rolle spielt. Die Änderungen im EEG 2014 führen dazu, dass der gesetzliche Ausbaupfad von 100 Megawatt (brutto) für die Bioenergie nicht erreicht werden wird. Darüber hinaus sind Bestandsanlagen, die ab 2020 in steigendem Umfang aus der EEG-Förderung fallen werden, von der Stilllegung bedroht.
Im Rahmen der anstehenden EEG Novelle mit der beabsichtigten Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Verordnungsermächtigung und prüft, wie eine Ausschreibung für neue, bestehende und erweiterte Biomasseanlagen aussehen kann.
In seiner am vergangenen Freitag mit den Stimmen Niedersachsens gefassten Entschließung betont der Bundesrat insbesondere die Bedeutung der Biomasse als Systemdienstleister, die Dringlichkeit einer Anschlussregelung ebenso wie das Erfordernis, die Stromerzeugung aus Rest- und Abfallstoffen zu intensivieren bzw. diese bevorzugt einzusetzen. Ziel einer Regelung für Biomasse im EEG 2016 müsse es sein, sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, sofern sie nachhaltige Wärmekonzepte haben, ökologische Anforderungen berücksichtigen, effiziente Technik einsetzen, flexibel, also bedarfsgerecht gefahren werden und erfolgreich direktvermarkten.