Jugendschutz bei E-Zigaretten und E-Shishas wird verbessert
Bundesregierung greift Entschließung des Bundesrates auf Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen…

Bundesregierung greift Entschließung des Bundesrates auf
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen will die Bundesregierung das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas ausdehnen. Da bei diesen nur sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Die darin geregelten strikten Abgabe- und Konsumverbote gelten daher bislang nicht für diese Produkte.
Der Bundesrat begrüßte dieses Vorhaben in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015. Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung eine Entschließung des Bundesrates aus dem vergangenen Jahr auf (BR-Drs. 304/14(B)) auf. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Erweiterung des Verbotes auf nikotinfreie Erzeugnisse zum Konsum in Shishas zu prüfen – beispielsweise für aromatisierte Kräutermischungen oder Zuckerrohrerzeugnisse.
In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.