Eintragung von Kulturgut- Länder wollen Letztentscheidung treffen
Nationales Kulturgut soll besser geschützt werden Die Bundesregierung möchte mit der Neuregelung…

Nationales Kulturgut soll besser geschützt werden
Die Bundesregierung möchte mit der Neuregelung nationales Kulturgut besser vor der Ausfuhr ins Ausland schützen, unrechtmäßig ausgeführtes nationales Kulturgut zurückerhalten und unrechtmäßig eingeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückgeben. Hierfür sollen unter anderem eine Einfuhrkontrolle sowie eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von bestimmten Kulturgütern gesetzlich verankert werden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember umfangreich zum geplanten Kulturgutschutzgesetz Stellung genommen. Er hält unter anderem Verhandlungen über die Verteilung der Mehrkosten für erforderlich, die den Ländern durch die Anwendung des Gesetzes entstehen. Über die Eintragung von national wertvollem Kulturgut in ein Verzeichnis sollen die obersten Landesbehörden abschließend entscheiden. Diese Befugnis einem Sachverständigenausschuss zu übertragen, sei nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar.
In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.