Christian Meyer hält an Abschaffung der Hofabgabeklausel fest
Novellierung führt nicht zu Vereinfachung Jahrelang eingezahlt – und dann keine Rente?…

Novellierung führt nicht zu Vereinfachung
Jahrelang eingezahlt – und dann keine Rente? Weil der Hof nicht abgegeben wurde, den man aber braucht, weil die Rente nicht reichen würde?! Ein Teufelskreis. Die Hofabgabepflicht als Voraussetzung für Zahlungen der Altersrente wurde in den 50iger Jahren eingeführt. Sie war damals auch wirtschaftlich tragbar, da der Hofnachfolger für Kost, Logis und Pflege der Altenteiler aufzukommen hatte – in guten wie in schlechten Tagen. Aber was, wenn ein Landwirt keinen Hofnachfolger hat? Dann geht die Rechnung nicht mehr auf, und die Bewirtschaftung des Betriebes bleibt erforderlich, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Niedersachsen hatte deshalb im ersten Durchgang des Artikelgesetzentwurfs zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch im Bundesrat vorgeschlagen, bei der Änderung des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte die Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung für die Regelaltersrente vollständig abzuschaffen. Der Bundestag ist dieser Empfehlung leider nicht gefolgt. Zwar sind Eheleute jetzt de facto von dieser Pflicht befreit, für Alleinstehende und Unverheiratete gibt es aber keine Möglichkeit, ihr zu entgehen.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer bedauerte im Bundesrat, dass der Bundestag der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt ist. Niedersachsen habe dennoch auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet, um das Gesetzesvorhaben nicht unnötig zu verzögern. Stattdessen hat Niedersachsen einen Entschließungsantrag vorgelegt, der klarstellt, dass der Bundesrat an der vollständigen Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung auch weiterhin festhält. Laut Meyer sprechen dafür gute Gründe:
„Beispielsweise wird die komplizierte Hofabgaberegelung durch die vorliegende Novellierung der Hofabgabeklausel kaum vereinfacht, darüber hinaus können mit der Beibehaltung der Regelung für die verbliebenen rund 20 % der voll betroffenen Betriebe kaum agrarstrukturelle Wirkungen erzielt werden.
Und schließlich kann die sich durch die Novellierung nunmehr abzeichnende Diskriminierung von Unverheirateten und Alleinstehenden nicht akzeptiert werden, was in dem Antrag ebenfalls deutlich zum Ausdruck kommt. Vor diesem Hintergrund halte ich es für zwingend, das Ziel der Aufhebung der Hofabgabeklausel weiter zu verfolgen“, so Meyer.