Bundesrat skeptisch gegenüber Bundesfernstraßengesellschaft
Auftragsverwaltung hat sich bewährt Die Finanzierung der Bundesfernstraßen soll gemäß einer Empfehlung…

Auftragsverwaltung hat sich bewährt
Die Finanzierung der Bundesfernstraßen soll gemäß einer Empfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus 2014 künftig komplett über das Finanzmanagementsystem der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft abgewickelt werden. Bislang verteilt die Gesellschaft die Einnahmen aus der Bundesfernstraßenmaut. Künftig werden ihr auch die sonstigen im Bundeshaushalt für Bundesfernstraßen bereitgestellten sogenannten konventionellen Haushaltsmittel übertragen, die bislang im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes abgewickelt wurden. Empfänger der Finanzmittel sind die Länder, ihnen obliegt als Auftragsverwaltung der Bau, die Planung und der Betrieb von Autobahnen und Bundesstraßen.
Gegen das entsprechend geänderte Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz hatte der Bundesrat keine Einwendungen, das Bemühen um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen erkennt er ausdrücklich an. Der Bundesrat betonte aber, dass diese Änderung kein Präjudiz darstellen darf für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und die damit einhergehende Abschaffung der Auftragsverwaltung durch die Länder, hier bedürfe es weiterer Beratungen unter Einbeziehung der Länder.
Hintergrund sind Pläne des Bundes zur Gründung einer Bundesautobahngesellschaft. Sie soll sich um Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb der Autobahnen kümmern und auch private Finanzierungen in Anspruch nehmen können. Ein derartiger Systemwechsel wäre ein Eingriff in die Bund-Länder-Beziehungen, der einer Grundgesetzänderung bedarf und nicht ohne die Zustimmung der Länder im Bundesrat möglich ist.
In Niedersachsen hat sich die Auftragsverwaltung bewährt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kennt die Straßen hierzulande, sie ist sowohl für Autobahnen als auch für Bundes-, Landes- und einen Teil der Kreisstraßen zuständig und in den Regionen mit den Aufgabenträgern, den Landkreisen und Städten und Gemeinden gut vernetzt. Die Auftragsverwaltung ist für Niedersachsen ein wichtiges Instrument, um den Einsatz von Bundesinvestitionen für ein verbessertes niedersächsisches Bundesfernstraßennetz zu nutzen. Im Zuge einer Neustrukturierung sollte darauf nicht verzichtet werden.