Abfall neu sortiert?
Bundesregierung soll Wertstoffgesetz zügig vorlegen Seit mittlerweile vielen Jahren wird die Schaffung…

Bundesregierung soll Wertstoffgesetz zügig vorlegen
Seit mittlerweile vielen Jahren wird die Schaffung eines Wertstoffgesetzes diskutiert. Ein solches Gesetz soll die Verpackungsverordnung ablösen und nicht nur Verpackungen, sondern alle sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie z.B. Kinderspielzeug, Küchengerätschaften wie Bratpfannen oder Plastikschüsseln, gemeinsam erfassen und verwerten. Im Zuge dessen müssten die bestehenden Verwertungsquoten deutlich erhöht werden. Ziel ist ein besseres und innovativeres Recycling mittels ambitionierter „selbstlernende“, qualitativ hoher Verwertungsquoten, die Stärkung der Produktverantwortung, ein einfacherer Vollzug und die Wahrung kommunaler Interessen einerseits und des Wettbewerbs privater Anbieter andererseits.
Zwar hat die Bundesregierung bereits Eckpunkte für ein neues Wertstoffgesetz vorgestellt, doch wird diese von vielen Akteuren wie den kommunalen Spitzenverbänden sehr unterschiedlich bewertet.
Im jüngsten Bundesratsplenum wurde nun ein Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen vorgestellt, der seinerseits Eckpunkte formuliert und die Bundesregierung auffordern will, zügig ein Wertstoffgesetz vorzulegen. Auch die antragstellenden Länder sehen die Erfassungszuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) für wertstoffhaltige Abfälle vor. Die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung soll in zentralisierter Form vorgenommen werden; wie bisher in bislang ca. 500 Ausschreibungsgebieten mit angemessenen Laufzeiten, insbesondere mit Blick auf die Wahrung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft.
Grundsätzlich anzustreben sind nach Meinung der antragstellenden Länder eine zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie gebotene deutliche Stärkung des Recyclings und eine Verhinderung der derzeitigen Verzerrung bei der Preisbildung und den Entsorgungskosten.
Der Entschließungsantrag wurde zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.