Wo wird künftig Wind geerntet? Ausschreibungen für Windenergie an Land
Enercon diskutiert geplante Umstellung Ende Oktober hatte die Firma Enercon in die…

Enercon diskutiert geplante Umstellung
- Thorsten Falk erläutert das Szenario
- Dr. Ruth Brand-Schock geht auf Fragen und Anregungen aus der Runde ein
- Wo wird künftig Wind geerntet? Enercon hatte zu einem Gedankenaustausch eingeladen
Ende Oktober hatte die Firma Enercon in die niedersächsische Landesvertretung eingeladen, um mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bundestag, den Landesvertretungen und den Bundesministerien die bevorstehende Umstellung der Erneuerbare-Energien-Förderung auf Ausschreibungen zu diskutieren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte im Sommer Eckpunkte zur Ausschreibung der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt. Dies war notwendig geworden aufgrund von Kritik der Europäischen Kommission an den im Erneuerbaren-Energien-Einspeise-Gesetz festgelegten Einspeisevergütungen. Damit steht auch die Windenergiebranche vor einer großen Herausforderung. Es gilt auch im Ausschreibungsregime die gesetzlichen Ausbauziele zu erreichen, die Kosten zu senken, die Akteursvielfalt zu erhalten und den Ausbau in ganz Deutschland weiterhin zu ermöglichen.
Wie diese Ziele mithilfe von Ausschreibungen erreicht werden sollen, stellte zunächst Thorsten Falk vom BMWi dar. So soll die Ausschreibung für Projekte durchgeführt werden, die bereits über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verfügen („späte Ausschreibung“). Daneben wird eine finanzielle Sicherheit in Höhe von 30 Euro pro Kilowatt installierter Leistung gefordert. Die Anlagen sollen innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung errichtet werden. Danach wird sukzessive eine Vertragsstrafe („Pönale“) fällig. Nach insgesamt drei Jahren verfällt der Zuschlag. Die Bieter geben Gebote für die Förderhöhe, auf Basis der im EEG 2014 verankerten gleitenden Marktprämie, für eine bestimmte installierte Leistung ab. Es soll drei bis vier Ausschreibungsrunden pro Jahr geben, Windenergieanlagen kleiner 1 MW werden von den Ausschreibungen ausgenommen. Eine Parametrierung des bisherigen Referenzertragsmodells soll die Wettbewerbsintensität und die Wettbewerbschancen zwischen Projekten unterschiedlicher Standortgüte bestimmen, d.h. die Renditen würden sich annähern, so dass sich eine Regionalisierung erübrigt.
Dr. Ruth Brand-Schock kommentierte die Vorschläge der Bundesregierung aus Sicht von Deutschlands führendem Hersteller von Windenergieanlagen. So präferiere Enercon das alternativ vom Bundesverband Windenergie vorgeschlagene einstufige Vergütungssystem. Dadurch würde die durch hohe Anfangsgebote drohende Steigerung der EEG-Differenzkosten vermieden. Die Förderberechtigung für ein bestimmtes Projekt, so dass keine Übertragbarkeit und kein Verkauf der Projektgesellschaft möglich seien, werde von Enercon begrüßt. Enercon setze sich außerdem für eine umfassende Nutzung der De-minimis-Regelung zum Erhalt der Akteursvielfalt ein. Diese wird ebenso von der niedersächsischen Landesregierung unterstützt. Die Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zum Eckpunktepapier „Ausschreibungen“ finden Sie hier: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Stellungnahmen/Stellungnahmen-Eckpunktepapier-EE-Foerderung/20151006-niedersaechsisches-ministerium-umwelt-energie-klimaschutz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf.
Folgender Zeitplan ist aktuell für das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgesehen:
- Januar 2016: Anhörung der Länder und Verbände zum Gesetzentwurf des EEG 2016
- März 2016: Kabinettbeschluss zum EEG 2016
- Sommer 2016: Beschluss des EEG 2016 durch Bundestag und Bundesrat; Beihilferechtliche
- Genehmigung der Europäischen Kommission bzgl. des Ausschreibungsgesetzes
- Ab Ende 2016: Beginn der Ausschreibungsrunden