Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bekommt neue Struktur
Die Funktionsfähigkeit der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) war, auch…

Die Funktionsfähigkeit der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) war, auch aufgrund begrenzter Personal- und Sachmittel, in der alten Struktur nicht mehr im ausreichenden Rahmen bundesweit gesichert. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatten das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung deshalb 2010 aufgefordert, ein Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu entwickeln.
Mit der Errichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zum 01. Mai 2013 mit Sitz in Bonn und Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg ist der Grundstein für die WSV-Reform gelegt worden. Damit ist an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde getreten. Die Wasser- und Schifffahrtsämter erhielten die Bezeichnung „Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter“. Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/ Schiffseichamt bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest wurde der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt an- bzw. eingegliedert.
Mit dem vom Bundesrat jetzt beratenen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden die organisatorischen Änderungen der Reform von 2013 nachgezeichnet. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bekommt die Bezeichnung „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ und vollzieht die organisatorischen Änderungen der Reform (Artikel 1). Eine Verordnungsermächtigung erlaubt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die notwendigen Anpassungen auch in allen betroffenen Rechtsverordnungen –ohne Zustimmung des Bundesrates– vorzunehmen (Artikel 2). Im Übrigen wird das Bundesbesoldungsgesetz entsprechend der neuen Stellenstruktur geändert (Artikel 3).
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben. Er forderte aber die Bundesregierung auf, die Arbeitsfähigkeit der WSV generell dadurch sicherzustellen, dass sie durch geeignete Maßnahmen für ausreichend Personal sorgt und sich auch durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen um dessen Motivation kümmert. Zudem soll die Bundesregierung die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einbeziehen und dafür sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter geschaffen wird. Die geplante Ämterstruktur soll so gestaltet werden, dass auch vergleichbare Ämtergrößen entstehen, weil regionale Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungskompetenz für Landes- und Kommunalbehörden im Verwaltungsalltag tatsächlich schnell und in räumlicher Nähe verfügbar sein müssen.