Vorschläge für den europäischen Emissionshandel
Zur wirksamen Bekämpfung des Klimawandels und daher zur Senkung der CO2-Emissionen in…

Zur wirksamen Bekämpfung des Klimawandels und daher zur Senkung der CO2-Emissionen in der EU bis 2050 um 80% muss nach Angaben der EU-Kommission konsequent auf eine Dekarbonisierung der Wirtschaft und neue Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten hingearbeitet werden. Dazu wurde bereits ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vereinbart, der nun in Bezug auf das Emissionshandelssystem der EU (EHS) auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden soll.
Der Richtlinienentwurf der Kommission, der am vergangenen Freitag dem Bundesrat zur Beratung vorgelegen hat, wurde im Wesentlichen bestätigt und durch eine umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates ergänzt.
Auf Initiative Niedersachsens bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei den weiteren Verhandlungen unter anderem für frühzeitige, transparente und nachvollziehbare Festlegungen und klare Preissignale für einen kosteneffizienten Klimaschutz einzusetzen, um faire Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit für Investitionen in klimagerechte Energien und Effizienztechnologien zu schaffen. Der niedersächsische Vorschlag, das Prinzip der „Dynamischen Allokation“ klarer zu nutzten und die Zuteilung der Zertifikate stärker zu dynamisieren, wurde ebenfalls unterstützt.
Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Ursache des derzeit festzustellenden Zertifikatüberschusses, der zu einem De-facto-Marktversagen geführt hat, ein großes Angebot von so genannten CDM-Zertifikaten ist.