Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Flüchtlingsaufgabe gesichert
Nachtragsetat passiert Bundesrat Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz…

Nachtragsetat passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und damit das Paket zur Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht.
Durch das Gesetz steigen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro. Die Erhöhung folgt dem Ziel einer teilweisen Kostenübernahme des Bundes bezogen auf die Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Die Länder und Kommunen erhalten für das Jahr 2015 zwei Milliarden Euro. Bisher war eine Milliarde Euro vorgesehen. Weitere fünf Milliarden Euro fließen in eine Rücklage, die der Finanzierung der strukturellen Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten in den kommenden Jahren dient.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz hatte der Bundestag vergangenen Mittwoch auch die Verbilligungsrichtlinie des Bundes verabschiedet, die die vergünstigte Abgabe von Bundesimmobilien sicherstellt. Hierauf hatten sich die Regierungsparteien am 24. September auf dem „Flüchtlingsgipfel“ verständigt. Land und Kommunen können somit künftig mit deutlichen Preisnachlässen beim Ankauf von Grundstücken von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben rechnen.
Der Bundesrat fasste zudem eine Entschließung, mit der der Bund an seine Aussagen zur umfassenden Weiterleitung der eingesparten Mittel aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes an die Länder erinnert wird. Weiter wird eine angemessene Wertbestimmung bei der verbilligten Abgabe von Bundesimmobilien angemahnt. Die Länder fordern zudem mehr Unterstützung beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen durch den Bund.