Stefan Wenzel will Vielfalt beim Bau von Windenergieanlagen
Bürgerwindparks weiter fördern Der Bundesrat fordert mit den Stimmen Niedersachsens die Bundesregierung…

Bürgerwindparks weiter fördern
Der Bundesrat fordert mit den Stimmen Niedersachsens die Bundesregierung auf, von der sogenannten De-Minimis-Regelung für Windenergieanlagen vollumfänglich Gebrauch zu machen. Demnach sollen Windenergieanlagen, für die als Grenzwert eine installierte Stromerzeugungskapazität von sechs Megawatt oder sechs Erzeugungseinheiten gilt, von der Ausschreibung ausgenommen werden. Diese mit dem EU-Beihilferecht zu vereinbarende Auslegung der De-Minimis-Regelung soll entsprechend in den Regierungsentwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2016 aufgenommen werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Gesetz-Novelle die Förderung von erneuerbaren Energien bis 2017 auf einen Auktionsmechanismus umzustellen. Dem bereits veröffentlichten Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zu Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zufolge soll die in den Leitlinien für staatliche Umweltschutz-und Energiebeihilfen vorgesehene De-Minimis-Regelung für Windenergieanlagen jedoch nur eingeschränkt genutzt werden. So würden nur kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von unter einem Megawatt von der Ausschreibungspflicht befreit. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel wies in seiner Rede jedoch darauf hin, dass diese Anlagengröße beim Ausbau der Windenergie keine nennenswerte Rolle mehr spielt.
Nach der Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie würde ein größerer Schwellenwert zu viele Akteure vom Wettbewerb ausschließen und zu Preisverzerrungen führen. Diese Ansicht teilt der Bundesrat nicht und will gerade die Akteursvielfalt erhalten und insbesondere die Bürgerwindparks weiter fördern. Wenzel appellierte an den Bund, selbstgemachte Strukturbrüche zu vermeiden und den von der Wettbewerbskommissarin beschriebenen Spielraum der De-Minimis-Regelung zu nutzen.