Stefan Wenzel: Gesetz an Ergebnisse der Endlagerkommission anpassen
Haftung für die Kosten des Atomausstiegs In seiner jüngsten Sitzung hatte sich…

Haftung für die Kosten des Atomausstiegs
In seiner jüngsten Sitzung hatte sich der Bundesrat mit den Überlegungen der Bundesregierung zu einem Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz zu befassen. Mit den Stimmen Niedersachsens beschloss die Länderkammer eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Dieser zielt darauf, eine langfristige Nachhaftung jedes Unternehmens, das eine Betreibergesellschaft von Kernkraftwerken beherrscht, für die Kosten der Stilllegung und des Abbaus der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Gleiches soll für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle gelten.
Bei Zahlungsunfähigkeit eines Kernkraftwerksbetreibers soll künftig das Mutterunternehmen die Kosten für Rückbau und Entsorgung tragen. Diese Haftung kann nicht durch Konzernumstrukturierungen begrenzt werden oder erlöschen. Die Bundesregierung und der Bundesrat wollen vor allem die Steuerzahler schützen – diese sollen bei einer Insolvenz der Betreibergesellschaft nicht mehr für die Kosten aufkommen müssen.
Der Bundesrat möchte die Energiekonzerne darüber hinaus verpflichten, die entsprechenden Kosten darzulegen und bittet die Bundesregierung um eine ergänzende Beurteilung der Höhe der Rückstellungen. Außerdem verlangt er, eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz zu verankern.
Die Länder fordern zudem die Verursacherhaftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen. Zudem sei zu prüfen, ob die Regelungen des Gesetzes nicht auf alle Inhaber von Genehmigungen nach dem Atomgesetz ausgedehnt werden sollten.
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel wies in seiner Rede auf einen weiteren Mangel in der Vorlage hin: „Dem Gesetzentwurf liegt ein ganz bestimmtes Entsorgungskonzept zugrunde, nämlich die Endlagerung der radioaktiven Abfälle in tiefen geologischen Formationen ohne Möglichkeit der Rückholung. Über diese Fragen wird in der Endlagerkommission gerade aber ganz intensiv diskutiert; die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen.“ Daher fordert der Bundesrat nun die Bundesregierung ergänzend auf, das Nachhaftungsgesetz im Lichte der Ergebnisse der Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe noch einmal zu überprüfen, damit keine Haftungslücke entsteht.