Standpunkt Niedersachsen
Aus Anlass der abschließenden Beratung des Krankenhausstrukturgesetzes erklärt Cornelia Rundt: „Es besteht…

Aus Anlass der abschließenden Beratung des Krankenhausstrukturgesetzes erklärt Cornelia Rundt: „Es besteht die Sorge, dass das Gesetz der besonderen Situation der Universitätsklinika nicht hinreichend gerecht wird. Die Universitätsmedizin ist durch den Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung geprägt und stellt einen unverzichtbaren Bestandteil im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland dar.“
Es werde deutliche Verbesserungen beim Zugang und der Vergütung von Hochschulambulanzen, Zuschläge für spezialisierte Zentren und eine höhere Vergütung für die Vorhaltung der vollumfänglichen Notfallbehandlung geben, würdigte Rundt das Krankenhausstrukturgesetz. „Ich gehe davon aus, dass der Bund die Auswirkungen des Gesetzes insbesondere auf die Universitätsklinika im Blick behalten wird und zeitnah auf mögliche Fehlentwicklungen in diesem Bereich reagiert“, so Cornelia Rundt am vergangenen Freitag im Bundesrat.
Nicht gelungen sei es im Übrigen, die ungleichen Landesbasisfallwerte auf einen Nenner zu bringen. „Das bedeutet für Niedersachsen eine nicht tragbare Benachteiligung bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Bundesländern“, so Rundt.
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