Kraft-Wärme-Kopplung soll neu geregelt werden
Bundesrat hat Änderungswünsche Aufgrund der Vielzahl von Änderungsnotwendigkeiten hat sich der Bundesrat…

Bundesrat hat Änderungswünsche
Aufgrund der Vielzahl von Änderungsnotwendigkeiten hat sich der Bundesrat am vergangenen Freitag mit einer von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, kurz KWKG, befasst. Der Bundesrat sieht einen weiteren umfassenden Änderungsbedarf, so dass von den 33 Einzelpunkte umfassenden Ausschussempfehlungen immerhin 20 eine Mehrheit bekamen. Der Bundesrat hat den Zielvorschlag von 25 Prozent der thermischen Erzeugung auf das ursprüngliche Ziel von 25 Prozent der Elektrizitätserzeugung wieder angehoben. Die gekoppelte Produktion von Strom und Wärme ist eine hocheffiziente und ressourcenschonende Technologie und leistet damit als Komplementär zu den Erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des nationalen Klimaschutzziels.
Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgesehene Beschränkung der KWK-Förderung für eigenerzeugten und verbrauchten Strom auf Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 100 kW sowie auf Anlagen in stromintensiven Unternehmen, die über einen rechtskräftigen Begrenzungsbescheid der BAFA zur EEG-Umlage verfügen, aufgehoben.
Darüber hinaus hat sich der Bundesrat für eine Senkung der Zuschlagsberechtigung von zwei MW auf 250 kW ausgesprochen, damit von Stadtwerken und KMU betriebene zumeist Erdgas-BHKW, die in gleichem Maße von dem gesunkenen Börsenstrompreisniveau betroffen sind, nicht von der Bestandssicherung ausgeschlossen werden. Auch Gas-KWK-Kraftwerke der öffentlichen Versorgung, die kürzlich den Brennstoffwechsel vollzogen haben und hocheffizient modernisiert wurden – die sog. „early mover“ – erhalten eine Zusatzförderung für Bestandsanlagen.
Künftig soll industrielle Abwärme wie im geltenden KWKG der KWK-Wärme gleichgestellt werden. Zusätzlich soll auch Wärme aus erneuerbaren Energien auf die genannte Wärmequote angerechnet werden können. Dabei sollen Energieformen ohne Brennstoffeinsatz wie Solarthermie und Geothermie der Abwärme gleichgestellt werden. Bei der Nutzung erneuerbarer Brennstoffe wird ein KWK-Anteil von 40 Prozent gefordert, um eine möglichst effiziente Nutzung anzuregen.
In diesem Zusammenhang beschloss der Bundesrat zudem, die Verordnung zu abschaltbaren Lasten um drei Jahre zu verlängern.