Kann auf Blutproben verzichtet werden?
BADS-Symposium in der Vertretung des Landes Niedersachsen Bevor einem vermutlich alkoholisierten Autofahrer…

BADS-Symposium in der Vertretung des Landes Niedersachsen
Bevor einem vermutlich alkoholisierten Autofahrer eine Blutprobe entnommen werden darf, um den Grad seiner Alkoholisierung zweifelsfrei festzustellen, muss erst ein Richter sein Einverständnis dafür geben. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hält diesen Richtervorbehalt für verzichtbar. „In diesem Fall halte ich ihn für wirklich überflüssig“, sagte sie in einem Zeitungsgespräch. Die Bestimmung bedeute, dass Richter auch nachts angerufen würden und schnelle Entscheidungen treffen müssten, ob dieser Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zulässig sei – ohne den konkreten Fall gründlich prüfen zu können. „Das bindet Kräfte am falschen Ort“, findet die Ministerin.
In der Polizei sehen das viele ähnlich und fordern ebenfalls den Verzicht auf den Richtervorbehalt bei Blutproben. Noch einfacher und schneller ginge es allerdings mit neuen Geräten, die den Atemalkoholgehalt so genau messen, dass verlässliche Rückschlüsse auf den Alkoholisierungsgrad des Autofahrers gezogen werden können. Auf die herkömmlichen Blutproben könnte dann ganz verzichtet werden. Dazu veranstaltet der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) am 11. November ab 14 Uhr ein Symposium in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin.
Die Experten, die dabei zu Wort kommen, sind Dr. Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, Kirsten Lühmann, MdB und verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Johann-Markus Hans, Polizeidirektor an der Deutschen Hochschule der Polizei und Prof. Dr. Dr. Dieter Urban, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Mainz. Moderiert wird die Diskussion vom Fernsehjournalisten und langjährigen ehemaligen Leiter der ARD-Fernsehredaktion Recht und Justiz, Karl-Dieter Möller.
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