Hospiz- und Palliativversorgung wird gestärkt
Jeder Mensch wünscht sich ein würdevolles Leben bis zum Tod. Mit dem…

Jeder Mensch wünscht sich ein würdevolles Leben bis zum Tod. Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), das am vergangenen Freitag den Bundesrat passierte, werden nun die Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Sterbebegleitung verbessert. Zwar hatte der Bundestag wichtige Forderungen der Länder aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 nicht in das Gesetz aufgenommen. Doch weil es auch in seiner jetzigen Fassung einen Schritt nach vorn darstellt, haben sich die Länder entschieden, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. In einer begleitenden Entschließung weisen sie aber auf einen weiterhin bestehenden Handlungsbedarf hin.
Mit dem neuen Gesetz wird die Hospiz- und Palliativversorgung gestärkt. In ganz Deutschland soll ein flächendeckendes Angebot verwirklicht werden, um alle Menschen dort, wo sie ihre letzte Lebensphase verbringen, im Sterben gut zu versorgen und zu begleiten. Erreicht werden soll dies u. a. durch eine Stärkung ambulanten Palliativversorgung. Die Vernetzung der unterschiedlichen Angebote, mit denen Sterbende medizinisch und pflegerisch versorgt bzw. hospizlich begleitet werden, soll gefördert werden. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben Personalkosten künftig auch Sachkosten berücksichtigt. Stationäre Hospize werden über die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls finanziell besser ausgestattet (Erhöhung des Tagessatzes je betreutem Versicherten). Künftig zahlen die Krankenkassen 95 Prozent statt derzeit 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Sterbebegleitung wird in den Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung aufgenommen. In stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, in denen viele Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen, soll die Hospizkultur und Palliativversorgung weiterentwickelt werden.
Der Bundesrat bedauerte am vergangenen Freitag, dass wesentliche Inhalte seiner Stellungnahme vom Juni 2015 zum Hospiz- und Palliativgesetz nicht berücksichtigt wurden: So kämen beispielsweise die Lösungsvorschläge der Länder zur Versorgung in vollstationären pflegerischen Einrichtungen und deren Gegenfinanzierung nicht genügend zum Tragen. Das Gesetz führe zudem zu erhöhten Leistungserwartungen bei den Versicherten.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann anschließend in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugesandt.