Cornelia Rundt: Lob und Kritik für Krankenhausstrukturgesetz
Der Bundesrat hat das Krankenhausstrukturgesetz am vergangenen Freitag passieren lassen. Niedersachsens Gesundheits-…

Der Bundesrat hat das Krankenhausstrukturgesetz am vergangenen Freitag passieren lassen. Niedersachsens Gesundheits- und Sozialministerin Cornelia Rundt lobte während der abschließenden Debatte zum Gesetz die Nachbesserungen, die auch auf Druck der Länder noch aufgenommen worden waren: So bewertet die Ministerin zum Beispiel als positiv, dass zusätzlich zum Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro bundesweit erhalten bleibt und an einen Pflegezuschlag gekoppelt wird. „Die Krankenhäuser, die mehr Pflegepersonal einstellen, erhalten einen höheren Zuschlag. Damit wird ein weiter Anreiz gesetzt, mehr in das Pflegepersonal der Krankenhäuser zu investieren, das verbessert unmittelbar die Versorgung und Betreuung der Patientinnen und Patienten“, so Rundt.
Den im Gesetz vorgesehenen Strukturfonds für Krankenhausinvestitionen begrüßt Rundt ebenfalls. Dieser wird in Niedersachsen rund 94 Millionen Euro Krankenhausinvestitionen zusätzlich bringen. „Dieses Geld kann dank unserer Verhandlungen auch für die Tilgung von Krankenhauskrediten verwendet werden“, erläutert die Ministerin. „Damit können wir ein deutlich höheres Investitionsvolumen erreichen.“
Auch Kritik hat die Ministerin im Bundesrat geäußert: Nicht gelungen sei es zum Beispiel, die ungleichen Landesbasisfallwerte auf einen Nenner zu bringen. Auf ihrer Grundlage wird in jedem Bundesland berechnet, wieviel Geld ein Krankenhaus für bestimmte Behandlungen erhält. „Das bedeutet für Niedersachsen eine nicht tragbare Benachteiligung bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen Bundesländern“, so Rundt. Gemeinsam mit anderen benachteiligten Bundesländern hatte Niedersachsen die vollständige Angleichung der Landesbasisfallwerte immer wieder eingefordert – zunächst in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die erste Eckpunkte für das Krankenhausstrukturgesetz erarbeitet hatte, und dann in der weiteren Debatte auf Grundlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Damit konnte Niedersachsen immerhin erreichen, dass die Spannweite der Landesbasisfallwerte ab 2016 vermindert wird.
Die im Krankenhausstrukturgesetz geplanten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Qualitätszu- oder abschlägen nannte Ministerin Rundt „in der Theorie durchaus nachvollziehbar“. Sie äußerte jedoch die Sorge, dass es schwierig werden könne, Qualitätsdefizite und deren Verursacher später rechtssicher nachzuweisen und zu belegen – was auf mehr Arbeit für die Sozialgerichte und zusätzliche Bürokratie in den Krankenhäusern hinauslaufen würde.
Rundt geht davon aus, dass der Bund die Auswirkungen des Gesetzes auf die Universitätsklinika im Blick behalten und zeitnah auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren werde.
Wenn der Bundespräsident das Krankenhausstrukturgesetz unterzeichnet hat, tritt es weitestgehend zum 1. Januar 2016 in Kraft.