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Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig…

Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag. Der Verbotsantrag, der von einer Gruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und 206 weiteren Abgeordneten vorgelegt worden war, erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich. Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit.
Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.
Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt.
Der am Freitag verabschiedete Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ist ein wichtiges Signal für Sterbende und ihre Angehörigen. „Sterben in Würde bedeutet nicht, den Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen, sondern die Art und Weise des Sterbens würdevoll zu gestalten“, machte u.a. Caritas-Präsident Neher deutlich. „Menschen, die im Sterben liegen, brauchen eine gute palliative Pflege, schmerzlindernde Behandlung und seelsorgliche Begleitung.“
Routerwahl künftig frei
Einige Netzbetreiber ließen bisher ausschließlich eigene Router am Breitbandanschluss von Verbrauchern zu. Um eine freie Gerätewahl zu ermöglichen und mehr Wettbewerb zu schaffen, hat der Bundestag einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Die Neuregelungen stellen sicher, dass alle Arten von Endgeräten (Router, Kabelmodem) von der Liberalisierung erfasst sind. Damit wird auch dem europäischen Ziel eines offenen und freien Warenverkehrs von Telekommunikationsgeräten Rechnung getragen.
Durch die gesetzlichen Änderungen wird der Netzzugang der Verbraucher nun als sogenannter „passiver“ Netzabschlusspunkt definiert. Das bedeutet konkret: Das Telekommunikationsnetz – dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen – endet gemäß den Neuregelungen damit bereits vor dem Router als „aktives“ Endgerät. Der Router selbst gehört nicht mehr dazu.
Krankenhausreform bringt Zuschläge
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.
Gute Qualität wird sich für Krankenhäuser künftig rechnen: sie erhalten Zuschläge. Stimmt die Qualität nicht, gibt es Abschläge. Wer davon betroffen ist, muss über einen längeren Zeitraum seine medizinische Qualität steigern. Andernfalls droht das Aus bei der Kostenerstattung. Denn eine unzureichende Qualität soll dauerhaft nicht toleriert werden. Auch die Planung, wo Krankenhäuser mit welchen Fachabteilungen stehen, soll sich künftig mehr an der Qualität orientieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss, wichtigstes Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wird hierzu Qualitätsvorgaben entwickeln. Dabei wird es von dem neu gegründeten Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen unterstützt.
Je nach Region und Fachrichtung gibt es an einigen Stellen zu viele Krankenhausbetten, an anderen zu wenig. Um die Versorgung den regionalen Gegebenheiten anzupassen, wird daher ein Strukturfonds eingerichtet. Der Fonds stellt Mittel zur Verfügung, um beispielsweise Krankenhäuser in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren umwandeln zu können.
Für eine gute Krankenhausbehandlung braucht man genügend Pflegerinnen und Pfleger. Von 2016 bis 2018 werden nun Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro für die Pflege bereitgestellt. Nach Ende des Förderprogramms stehen jährlich bis zu 330 Millionen Euro zur Verfügung.
Sowohl der Bund als auch die Länder sind für die Krankenhäuser zuständig. Die Krankenhausreform wurde daher in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der das Land Niedersachsen beteiligt war, gemeinsam erarbeitet. Seit Mai 2014 hatte sich die Arbeitsgruppe regelmäßig getroffen.