Bundeskabinett
Verbesserte Rahmenbedingungen für den Strommarkt Das Bundeskabinett hat mit dem Gesetz zur…

Verbesserte Rahmenbedingungen für den Strommarkt
Das Bundeskabinett hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst.
Es setzt die Maßnahmen des Weißbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ sowie des „Eckpunktepapiers für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ vom 1. Juli 2015 um. Das Strommarktgesetz verfolgt dabei den Ansatz, Marktmechanismen zu stärken und einen Rahmen zu schaffen, in dem alle Stromanbieter und Flexibilitätsoptionen miteinander im Wettbewerb stehen. Die Rolle der Bilanzkreisverantwortlichen, die dafür Sorge tragen, dass die von ihren Kunden benötigte Energie auch tatsächlich zur Verfügung steht, soll gestärkt werden. So sorgt der künftige Strommarkt für Versorgungssicherheit bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien. Die neu geschaffene Kapazitätsreserve soll den Strommarkt zusätzlich gegen unvorhersehbare Ereignisse absichern.
Neben Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz gehört auch Umwelt- und Klimaschutz zur Energiepolitik. Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, wird mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes außerdem eine Sicherheitsbereitschaft eingerichtet, in die schrittweise ältere, emissionsintensive Braunkohlekraftwerke überführt werden. Die Braunkohlekraftwerke sollen für vier Jahre in der Sicherheitsbereitschaft bleiben und werden anschließend stillgelegt.
Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
Um den Schutz von Kulturgut umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, wird die Bundesregierung die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammenführen und darin auch neues EU-Recht, die Rückgaberichtlinie von Mai 2014, umsetzen. Die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 soll verbessert und deutsches Recht an internationale Standards angepasst werden.
Die Erhaltung von Kulturgut ist in erster Linie Angelegenheit der Länder, der Bund ist in zwei Bereichen für die Gesetzgebung zuständig: Zum einen für den Schutz von national wertvollem Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland, zum anderen für den Schutz von Kulturgut ausländischer Staaten, das unrechtmäßig nach Deutschland eingeführt wurde und zurückgegeben werden muss.
Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas für Kinder und Jugendliche
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) angenommen, der Kinder und Jugendliche besser vor gesundheitlichen Gefahren durch E-Zigaretten und E-Shishas schützt. Bislang können Kinder und Jugendliche durch eine Rechtslücke diese Produkte einfach kaufen und konsumieren. Das soll künftig nicht mehr möglich sein: elektronische Zigaretten und Shishas dürfen dann nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel.
Neuen Studien zufolge sind elektronische Zigaretten und Shishas sind mit erheblichen Risiken für die Gesundheit verbunden, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Bei vielen wird eine Nikotinlösung eingeatmet. Aber auch bei vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas können die verwendeten Flüssigkeiten Krebs auslösen oder die Lungenfunktion beeinträchtigen.
Die Länder haben schon im September 2014 in ihrer Bundesratsentschließung zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas durch Kinder und Jugendliche die Bundesregierung aufgefordert, die Regelungslücke zu schließen.