Bei Alkoholfahrten wollen Experten weiter Blut sehen
BADS-Symposium diskutiert Vor- und Nachteile von Atemalkohol-Messgeräten Als gerichtsfestes Beweismittel in Strafverfahren…

BADS-Symposium diskutiert Vor- und Nachteile von Atemalkohol-Messgeräten
- Dr. Peter Gerhardt, Präsident des B.A.D.S. bei der Begrüßung
- BGH-Richter Dr. Ulrich Franke im Gespräch mit Tagungsteilnehmern
- Die Podiumsrunde wurde vom ARD-Journalisten Karl-Dieter Möller (Mitte) moderiert
- Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann im Gespräch
- Teilnehmer des B.A.D.S.– Symposiums tauschen sich aus
Als gerichtsfestes Beweismittel in Strafverfahren gegen Alkoholfahrer bleibt die Blutuntersuchung unverzichtbar und sollte daher nicht zugunsten von anderen Messverfahren aufgegeben werden. Das war die übereinstimmende Auffassung der Experten, die in einem Symposium des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) am 11. November in der Landesvertretung Niedersachsen über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren diskutierten.
„Blutproben sind in den Fällen unverzichtbar, in denen Drogen und Medikamente oder ein Nachtrunk nicht auszuschließen sind“, sagte Dr. Peter Gerhardt, der Präsident des BADS. Die neuen Geräte zur Messung des Atemalkohols böten zwar ein hohes Maß an Sicherheit im Hinblick auf den Alkoholkonsum eines Fahrers, nicht aber bei Medikamenten- oder Drogenbeeinflussung. Außerdem setze die Atemalkoholprobe die freiwillige Zustimmung des Betroffenen voraus. Ähnlich äußerte sich der Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Ulrich Franke. Problematisch sei nur der nach wie vor geltende Richtervorbehalt, wonach erst nach Zustimmung des zuständigen Richters einem auffällig gewordenen Fahrer eine Blutprobe zur Feststellung des Grades seiner Alkoholisierung entnommen werden darf. Es sei daher zu begrüßen, wenn dieser Vorbehalt – wie vom Bundesjustizminister kürzlich angekündigt – wegfallen würde. Verkehrskontrollen sind dann nicht mehr so zeitaufwendig.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung geht noch weiter und will die Atemalkoholmessung als alleinigen Beweis bei bestimmten Straftaten einführen. Darauf wies die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann hin. Aus der Praxiserfahrung als ehemalige Polizeibeamtin betonte Lühmann den praktischen Vorteil der neuen Atemalkoholmessgeräte: „Diverse Stunden in der Polizeiarbeit können reduziert werden. Der durch die Blutentnahme entstehende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird vermieden und die Kosten von bis zu 300 € pro Entnahme und Untersuchung fallen weg.“
Gegen eine völlige Abschaffung von Blutproben wandte sich der Direktor der Polizeihochschule aus Münster, Johann-Markus Hans. Aus Polizeisicht seien aber viele Alkoholfahrten eindeutig. In diesen Fällen solle den Fahrern künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, statt einer Blutentnahme eine Atemalkoholprobe abgeben zu dürfen, was die Verfahren vereinfachen würde.
In den meisten Fällen reiche die Messung des Atemalkoholgehaltes auch völlig aus, die verwendeten Geräte seien zuverlässig und präzise. Darauf wies Prof. Dr. Reinhard Urban hin, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Mainz. Es gebe aber auch eine Reihe von Situationen, in denen erst die blutmedizinische Untersuchung Aufschluss gebe, unter anderem bei Drogen- und Medikamentenkonsum und beim sogenannten Nachtrunk, also wenn der Fahrer nicht mehr am Steuer bzw. als Lenker seines Fahrzeuges kontrolliert wird, sondern erst später und dann angibt, erst nach der Fahrt Alkohol getrunken zu haben.