Anlagemöglichkeiten der Bausparkassen werden erweitert
Bundesrat nimmt Stellung um Erleichterungen abzusichern Das Jahresende kommt mit schnellen Schritten.…

Bundesrat nimmt Stellung um Erleichterungen abzusichern
Das Jahresende kommt mit schnellen Schritten. Die Vorbereitungen für die Adventskalender laufen und langsam gilt es, an die Weihnachtsgeschenke zu denken. Für die Sparerinnen und Sparer wird sich dann Anfang des kommenden Jahres zeigen, dass die „Geschenke“ der Finanzinstitute nicht üppig ausgefallen sein werden. Allgegenwärtig zeigen sich die Auswirkungen des anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsniveaus.
Die geringen Renditen am Markt spüren auch die 21 deutschen Bausparkassen. Sie gaben und geben den vielen Bausparenden ein Renditeversprechen auf die gut 30 Millionen Bausparverträge, das sie zunehmend vor größere Herausforderungen stellt. Im Durchschnitt hat ein Vertrag dabei eine Bausparsumme von gut 30.000 Euro. Dabei sind sie aber noch im Wesentlichen an Vorgaben gebunden, die seit den 1990er Jahren unverändert sind.
Mit dem Gesetz, zu dem die Bundesregierung ins Gesetzgebungsverfahren gegangen ist, soll den Bausparkassen der Zugang zum Pfandbriefgeschäft eröffnet werden. Die Hoffnung auf dadurch sich ergebende kostengünstigere Refinanzierungsmöglichkeiten soll positive Effekte auf das Neukundengeschäft nach sich ziehen. Daneben erhalten die Bausparkassen die Möglichkeit, in erweitertem Umfang sonstige Baudarlehen zu gewähren. „Der Gesetzentwurf sieht (aber) nicht vor, den Bausparkassen neue risikoreiche Geschäftsfelder zu erlauben“, so die Bundesregierung. Sie weist zudem darauf hin, dass die Bausparkassen auch kostenseitig gefordert sein werden.
Als Ausgleich zu den höheren Kompetenzen wird das Aufsichtsrecht angepasst, um die Sicherheit der Spareinlagen zu gewährleisten. Zudem sind die Regelungen an das neue europäische Aufsichtsregime der EZB anzupassen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und die Deutsche Bundesbank können künftig verstärkt auf Kennzahlen aus den Unternehmen zugreifen und -falls notwendig- einschreiten, wenn sich Solvenzprobleme zeigen.
Der Bundesrat nahm das Vorhaben in seiner jüngsten Plenarsitzung weitgehend positiv auf. Zur Sicherstellung des Anschubeffekts bat er aber um Prüfung, ob der Genehmigungsvorbehalt der BAFin auf bisher nicht genehmigungspflichtige Darlehen ausgeweitet werden muss und ob es einer Versicherungspflicht für die Darlehensnehmenden bedarf. In Anbetracht der vor Zuteilung angesparten Summe könnte auf eine Gebäudeversicherung möglicherweise verzichtet werden. Andernfalls sei mit hohen Kosten für die Überwachung der Pflicht bei den Bausparkassen zu rechnen. Dies schmälere wiederum die Kapitalbasis.
Sind die Sparzinsen auch gering, so werden sich die künftigen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer also ruhigen Gewissens eine Immobilie anschaffen und sie zu günstigen Konditionen bei Bausparkassen finanzieren können.