Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird neu geregelt
Kindeswohl ist ausschlaggebend Der Bundesrat hat jetzt einer gesetzlichen Umverteilung für Minderjährige,…

Kindeswohl ist ausschlaggebend
Der Bundesrat hat jetzt einer gesetzlichen Umverteilung für Minderjährige, die ohne Begleitung nach Deutschland kommen, zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, eine den besonderen Schutzbedürfnissen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherzustellen.
Künftig gilt ein Verteilungsverfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Diese werden nach der neuen Rechtslage gleichmäßig in Deutschland verteilt. Bislang mussten Minderjährige in der Stadt bleiben, in der sie eingereist waren.
Ergänzend wird in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren das Alter, ab dem Verfahrenshandlungen wirksam vorgenommen werden können, von 16 auf 18 Jahre angehoben – dadurch bekommen auch 16- und 17-Jährige für das komplizierte Asylverfahren einen gesetzlichen Vertreter an die Seite gestellt.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und soll bereits am 1. November 2015 in Kraft treten