Stefan Wenzel erneut Vorsitzender des Umweltausschusses
Stanislaw Tillich Bundesratspräsident ab 1. November Für das Geschäftsjahr 2015/2016 hat der…

Stanislaw Tillich Bundesratspräsident ab 1. November
Für das Geschäftsjahr 2015/2016 hat der Bundesrat am vergangenen Freitag seine Ausschussvorsitzenden gewählt. Dabei übernimmt jedes Bundesland den Vorsitz für einen der 16 Fachausschüsse. Die Länderkammer hat Stefan Wenzel in seinem Amt als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bestätigt.
Das Herzstück der parlamentarischen Tätigkeit ist die Arbeit in den Ausschüssen. Jede Vorlage, gleichgültig, ob sie von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von einem Land kommt, wird in der Regel erst in den Ausschüssen beraten. Fachlich versierte Landesminister oder in ihrem Auftrag handelnde Bedienstete aus den Landesministerien prüfen sie auf „Herz und Nieren“.
Jedes Land entsendet in jeden Ausschuss ein Mitglied und besitzt dort eine Stimme. Der Bundesrat hat 16 Ausschüsse. Die Aufgabenverteilung entspricht im Wesentlichen der Zuständigkeitsverteilung der Bundesministerien. Auf diese Weise steht dem Sachverstand der Bundesregierung der des Bundesrates bzw. der der Länder unmittelbar gegenüber.
In den Ausschüssen für Auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung sind die Länder in der Regel durch die Regierungschefs vertreten; sie werden deshalb als „politische Ausschüsse“ bezeichnet
In die Fachausschüsse, wie zum Beispiel den Finanzausschuss, entsenden sie dagegen ihren zuständigen Minister. Alle Ausschussmitglieder können sich durch Beauftragte, das sind fachkundige Ministerialbeamte, vertreten lassen (Artikel 52 Abs. 4 GG). Davon wird insbesondere in den Fachausschüssen häufig Gebrauch gemacht. Manche Ausschüsse tagen sogar fast immer in „Beamtenbesetzung“. Die Beauftragten können während der Sitzung wechseln, so dass dann bei jedem einzelnen Tagesordnungspunkt die entsprechenden Experten der Länder beteiligt sind.