Länder lehnen Bundesfernstraßengesellschaft ab
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft verteilt Maut Die Verteilung des Mautaufkommens nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz zur Finanzierung…

Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft verteilt Maut
Die Verteilung des Mautaufkommens nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz zur Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen an die Länder hat der Bund der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) übertragen. Die sonstigen im Bundeshaushalt für Bundesfernstraßen bereitgestellten Mittel werden den Ländern („Auftragsverwaltungen“) dagegen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zugewiesen.
Entsprechend einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf zur Änderung des VIFG-Gesetzes vorgelegt mit dem Ziel, dass die VIFG neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut auch die konventionellen Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau abwickeln kann. Damit wird die vollständige Erfassung sämtlicher maßnahmebezogener Mittelbindungen und Ausgaben für die Bundesfernstraßen innerhalb eines Finanzmanagementsystems gewährleistet.
Der Bundesrat hatte in seiner jüngsten Sitzung keine Einwendungen gegen diese Änderung. Er befürchtet aber, dass damit ein erster Schritt zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehend die Abschaffung der Auftragsverwaltung durch die Länder vollzogen werden könnte. Derartige strukturelle Veränderungen lehnt der Bundesrat ab.