Inklusion: Bundesrat für bessere Einsatzmöglichkeiten von Integrationshilfen an Schulen
Niedersachsen unterstützt Poolen von Integrationshilfen Die Vorbereitungen der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz…

Niedersachsen unterstützt Poolen von Integrationshilfen
Die Vorbereitungen der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz befinden sich auf der Zielgeraden: Mit diesem großen sozialpolitischen Vorhaben soll das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderung in vielen Bereichen erleichtert werden, z. B. auch durch Integrationshelferinnen und -helfer in der Schule.
Der Bundesrat hat nun in seiner jüngsten Sitzung am 16. Oktober die Bundesregierung gebeten, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesteilhabegesetz Regelungen zu erarbeiten, mit denen Integrationshilfen in Zukunft besser im Sinne der Inklusion an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen eingesetzt werden können. Das könnte so aussehen, dass eine Integrationshilfe zwei oder mehrere Schülerinnen und Schüler unterstützt und auf diese Weise ein „Pool“ gebildet wird. Durch solche „Pools“ von Schulbegleitungen kann verhindert werden, dass die Anwesenheit zu vieler Erwachsener in den Klassen zu Problemen führt.
Bisher gibt es für das Poolen von Integrationshilfen keine klaren bundesweiten Vorschriften, die sich – wie von der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gefordert – am individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler orientieren und den Ländern Rechtssicherheit bieten.