Grüner Strom soll künftig wieder als solcher erkennbar sein
Bundesregierung soll handeln Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert,…

Bundesregierung soll handeln
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, von der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) verankerten Ermächtigung zum Erlass einer so genannten Grünstromvermarktungsverordnung Gebrauch zu machen. Die entsprechende Entschließung wurde auch von Niedersachsen unterstützt.
Seit der ersatzlosen Streichung des so genannten Grünstromprivilegs im EEG 2014 gibt es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziert insbesondere die regionale Verwendung von Strom aus EEG-Anlagen den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle fördern zusätzlich auch die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Hierzu kann ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell wichtige Impulse setzen. Deshalb ist bereits in der Vergangenheit auf fachlicher und politischer Ebene auf die dringende Notwendigkeit einer Grünstromvermarktungsverordnung hingewiesen worden. Von unterschiedlichen Akteuren wurden bereits verschiedene Modelle entwickelt für eine Grünstromvermarktung, mit dem Strom aus erneuerbaren Energien auch als solcher gegenüber dem Letztverbraucher ausgewiesen werden darf. Die Nachfrage nach Grünstrom ist hoch.