Bundeskabinett
Haftung der Atom-Konzerne beim Atomausstieg Mit dem Gesetzesentwurf zur Nachhaftung für Rückbau-…

Haftung der Atom-Konzerne beim Atomausstieg
Mit dem Gesetzesentwurf zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich will die Bundesregierung die Energieversorger für die Kosten in die Verantwortung nehmen. Bei Zahlungsunfähigkeit der Kernkraftwerksbetreiber müssen deren Mutterunternehmen die Kosten für Rückbau und Entsorgung tragen.
Das Gesetz soll damit vor allem den Steuerzahler entlasten, der bei einer Insolvenz der Betreibergesellschaft nicht mehr für die Rückbau- und Entsorgungskosten aufkommen muss. Nach geltendem Recht endet die Haftung der Muttergesellschaften für Verpflichtungen der Betreibergesellschaften nach einem Übergangszeitraum, wenn beispielsweise eine Abspaltung der Betreibergesellschaft vom Mutterkonzern vorgenommen wurde. Da ein Endlager für hochradioaktive Abfälle nicht vor 2050 zur Verfügung stehen wird, ist es wichtig, eine langfristige Nachhaftung für die Stilllegungs- und Rückbaukosten der Kernkraftwerke sowie die Entsorgung der Atomabfälle zu schaffen.
Begleitend wird eine Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs eingesetzt. Sie soll Handlungsempfehlungen erarbeiten und prüfen, wie die Finanzierung von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke gestaltet werden muss, damit die Energieversorger den Ausstieg aus der Kernenergie wirtschaftlich bewerkstelligen können. Mitglieder der Kommission sind unter anderen auch einige Niedersachsen: Monika Griefahn, der Hannoversche Landesbischof Ralf Meister, Jürgen Trittin (Ko-Vorsitzender) und Hedda von Wedel.
Höhere Fördersätze für Meister-BAföG
Ab August 2016 sollen die Förderbeträge beim Meister-BAföG deutlich erhöht werden. Mit dem Meister-BAföG werden ausgebildete Fachkräfte unterstützt, die sich weiterqualifizieren. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der mit dem Meister-BAföG geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 172.000. Das Meister-BAföG wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern finanziert.
Die Bundesregierung will mögliche Hemmschwellen abbauen, um noch mehr Menschen für die Aufstiegsfortbildung gewinnen. Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wird die Förderung familienfreundlicher: die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht. Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das Meisterstück. Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.
Erdkabel statt Strommasten
Die Bundesregierung will die Akzeptanz für den Netzausbau in der Bevölkerung stärken. Künftig sollen daher mehr Leitungen mit Erdkabeln gebaut werden. Der Netzausbau soll schneller vorangehen und braucht dafür die Akzeptanz vor Ort. Dort, wo Menschen wohnen, sind künftig Höchstspannungstrassen, die als Gleichstromleitungen geplant sind, verboten. Sie sollen als Erdkabel im Boden verlegt werden.
Wechselstrom-Leitungen bleiben dagegen weiterhin größtenteils Freileitungen. Das hat technische Gründe, denn es gibt noch zu wenig Erfahrung mit Erdkabeln bei Wechselstrom-Trassen. Die Anzahl von Pilotvorhaben in diesem Bereich wird jedoch nochmals erhöht.
Die Bundesregierung hat jetzt eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossen, die den Entwurf zum „Änderungsgesetz von Bestimmungen des Recht des Energieleitungsbaus“ ergänzen soll. Der Vorschlag sieht auch vor, den Bundesbedarfsplan auf Basis des aktuellen Netzentwicklungsplans zu aktualisieren. Darin hat die Bundesnetzagentur nur diejenigen Leitungen bestätigt, die nach ihren eigenen Berechnungen zwingend notwendig sind.