Schluss mit Kükenschredderei
Sind wirtschaftliche Gründe „vernünftige Gründe“? Geschätzte 45 Millionen Küken werden in Deutschland…

Sind wirtschaftliche Gründe „vernünftige Gründe“?
Geschätzte 45 Millionen Küken werden in Deutschland kurz nach dem Schlüpfen vergast, zum Teil geschreddert – schlicht deshalb, weil man sie nicht braucht. Sie könnten niemals Eier legen, weil sie männlich sind. Sie lassen sich kaum mästen, weil sie einer Lege-Rasse entstammen. Man lässt sie nur deshalb schlüpfen, weil man den Eiern von außen nicht ansieht, ob sie (nutzlose) Männlein oder (nützliche) Weiblein enthalten. Aber darf man Tiere wie Abfall behandeln?
Das Tierschutzgesetz sagt, dass man Tiere nicht ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Aber was ist ein „vernünftiger Grund“? Von den meisten Tierschützern scheint wohl akzeptiert, die Küken an Tiere zu verfüttern, die artgerecht mit ganzen Tierkörpern gefüttert werden müssen- wie beispielsweise Greifvögel oder Reptilien. Anderenfalls müsste man extra Futtertiere züchten.
Niedersachsen schafft es, die im Land anfallenden Hahnenküken von Legerassen derart „vernünftig“ zu verwenden. Weil Niedersachsen weltweit Abnehmer erschlossen hat. Aber eine Lösung für alle in Deutschland anfallenden Hahnenküken ist das nicht. Bleibt also doch hartnäckig die Frage: können wirtschaftliche Gründe als „vernünftige Gründe“ im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten? Darf ich ein Tier töten, allein weil sich dessen Leben nicht rechnet?
Niedersachsen meint „nein“ und unterstützte deshalb im Bundesrat jetzt eine Gesetzesinitiative aus Nordrhein-Westfalen, die das Tierschutzgesetz in dieser Hinsicht ändern und präzisieren will: Es soll dort ausdrücklich verboten werden, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund, „insbesondere zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile“ zu töten.“