Konsequenzen aus NSU-Mordserie
Boris Pistorius enttäuscht über Gesetzesreform Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag…

Boris Pistorius enttäuscht über Gesetzesreform
Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag zum zweiten Mal mit einer Gesetzesreform zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes befasst.
Mit dem Gesetz werden die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu einer verbesserten Zusammenarbeit angehalten. Zukünftig müssen sich die Ämter besser abstimmen und sind zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird als Zentralstelle gestärkt. Die Reform setzt zugleich Regeln für den Einsatz von sogenannten V-Leuten. Mit dem Beschluss zieht der Bundestag Konsequenzen aus den Ermittlungsproblemen der Sicherheitsbehörden bei der Aufdeckung der rechtsextremen NSU-Mordserie.
In seiner Stellungnahme im Frühjahr zum damaligen Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat u.a. kritisiert, dass der Entwurf eine Erweiterung operativer Zuständigkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) für sämtliche, auch nicht länderübergreifende gewaltorientierte Bestrebungen vorsehe. Allein aus dem schlichten Gewaltbezug könne noch nicht auf eine generelle Betroffenheit des Bundes geschlossen werden. Die im Entwurf vorgesehene bloße Kenntnisgabe („Benehmen“) reiche nicht aus, ein echter Zustimmungsvorbehalt („Einvernehmen“) im Sinne der föderalen Sicherheitsarchitektur sei zwingend geboten. Niedersachsen teilte schon damals diese Kritik ausdrücklich.
Zwar hatte der Gesetzgeber im weiteren parlamentarischen Verfahren einige Änderungen am Entwurf vorgenommen, jedoch blieb der zuvor genannte Kritikpunkt des Bundesrates unberücksichtigt.
Neu aufgenommen wurde dagegen eine Ergänzung des Bundeszentralregistergesetzes. Diese Ergänzung verpflichtet die Registerbehörde für das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, eine so genannte Ähnlichkeitsabfrage vorzunehmen, wenn sie einen Datensatz nicht eindeutig einer bestimmten Person zuordnen kann. Auch dieser Punkt wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen von einem Fachausschusses des Bundesrates jetzt kritisiert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.
Die Bundesregierung hat am vergangenen Freitag in einer Protokollerklärung im Bundesratsplenum zugesagt, dass diese Anwendung erst am 30. April 2018 wirksam und auf die Nachrichtendienste beschränkt sein wird.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius zeigte sich dagegen im Bundesratsplenum enttäuscht, dass die Gesetzesreform weiterhin die bloße Benehmensregelung bei der erweiterten Zuständigkeit des BfV vorsieht. Er stellte klar, dass die Länder natürlich eine gute Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden wollen und daher eine Zentralstellenfunktion zu begrüßen sei. Aber dazu gehöre eben auch ein Miteinander von Bund und Ländern auf Augenhöhe, um eine sachwidrige Kompetenzvermischung zu verhindern.
Daher hätte das Land Niedersachsen gerne das Gesetz im Vermittlungsausschuss nachberaten, jedoch haben die Länder im Bundesrat das Gesetz der Bundesregierung abschließend gebilligt.
Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Das Gesetz soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.