Grenzwerte für Arsen
Bundesrat ändert Spielzeugverordnung Spielzeuge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn…

Bundesrat ändert Spielzeugverordnung
Spielzeuge dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Bestimmungen der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug entsprechen. Ihr Anwendungsbereich umfasst alle Produkte, die zum Spielen für Kinder im Alter bis 14 Jahren gemacht werden.
Bußgeld- und Strafvorschriften sieht die geltende Spielzeug-Verordnung nur in geringem Maße vor. Die Bundesländer haben das wiederholt gerügt, sie fordern weitere Sanktionsmöglichkeiten, um die Verpflichtungen aus der Verordnung gegenüber den Wirtschaftsakteuren besser durchsetzen zu können. Durch einen erweiterten Ordnungswidrigkeitenkatalog in der von der Bundesregierung jetzt vorgelegten Änderungsverordnung wird dem Rechnung getragen. Gleichzeitig werden zur Abhilfe eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens – die Bundesregierung hatte die EU-Spielzeug-Richtlinie aus 2009 nicht vollständig umgesetzt – die Grenzwerte dieser EU-Richtlinie für Arsen, Antimon und Quecksilber in die Spielzeug-Verordnung übernommen.
Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung zur Spielzeug-Verordnung mit einigen klarstellenden und redaktionellen Hinweisen in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.