Gerechtere Verteilung minderjähriger Flüchtlinge
Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder Die Länder haben in ihrer jüngsten Plenarsitzung einen…

Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder
Die Länder haben in ihrer jüngsten Plenarsitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Versorgung und Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge beraten. In ihrer umfangreichen Stellungnahme fordern sie die Bundesregierung auf, Länder und Kommunen bei der Betreuung und Versorgung unbegleiteter Minderjährige finanziell zu unterstützen. Die humanitäre Hilfe sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – gerade angesichts des sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen. Der Bundesrat will neben der bundesweiten Verteilung auch das Verfahren zur landesinternen Verteilung konkretisieren lassen. Dies soll eine lastengerechte Verteilung innerhalb der Länder ermöglichen. Er will zudem dafür Sorge tragen, dass die Flexibilität zur Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge im Land nicht eingeschränkt wird.
Die Stellungnahme wird nun in die bereits laufenden Beratungen des Bundestages eingebracht.
Der Gesetzentwurf soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche einführen. Nach geltendem Recht ist bisher das Jugendamt zur Aufnahme verpflichtet, in dessen Bereich das unbegleitete ausländische Kind einreist. Für die sogenannte Inobhutnahme sind also vorrangig die Jugendämter zuständig, die an bestimmten Einreiseknotenpunkten liegen.
Nach Darstellung der Bundesregierung sind einige kommunale Gebietskörperschaften aufgrund der kontinuierlichen Zunahme der Flüchtlingszahlen sehr stark belastet. Mancherorts seien die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung nicht mehr möglich ist. Die landes- und bundesweite Aufnahmepflicht soll deshalb eine entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherstellen.
Im Rahmen der Besprechung der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin am 24. September, dem sogenannten „Flüchtlingsgipfel“ ist im Übrigen vereinbart worden, dass Bund und Länder zeitgleich das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher verabschieden werden, um eine unter Kindeswohlgesichtspunkten notwendige Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bundesweit und landesintern zu ermöglichen.
Sie sprechen sich für ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren und ein Inkrafttreten zum 1. November 2015 aus. Dabei soll die im Gesetzentwurf geregelte bundesweite Aufnahmepflicht für alle Länder mit einer Übergangsphase zum 1. Januar 2016 zum Tragen kommen. Der notwendige Sachkompromiss zum Ausgleich der Belastungen durch die Anzahl der Fälle, der Anrechnung auf die Quote der zu Versorgenden und die Abrechnung der Fälle wird im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgewogen und umsetzbar dargestellt und von den Ländern gemeinsam getragen.