Cornelia Rundt sieht Nachholbedarf bei Patientensicherheit
Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf Die Patientinnen und Patienten besser vor Kriminalität…

Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf
Die Patientinnen und Patienten besser vor Kriminalität zu schützen, wenn sie im Krankenhaus stationär behandelt werden: Das ist Ziel einer niedersächsischen Initiative, der der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit gefolgt ist.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt sieht zwei grundlegende Schwachpunkte bei den vielfältigen Regelungen und Gremien, die sich mit dem Thema Patientensicherheit auseinandersetzen. Erstens legt die Patientensicherheit derzeit noch fast ausschließlich den Schwerpunkt auf Qualitätssicherung und Vermeidung von Behandlungsfehlern. „Ausgeblendet ist der Schutz vor vorsätzlichem kriminellem Handeln in Krankenhäusern“, so Rundt. „Hier gibt es Nachholbedarf.“
Ermittlungen im Fall des sogenannten „Krankenhausmörders“ aus Delmenhorst und die Erkenntnisse des Sonderausschusses des Niedersächsischen Landtages zur Patientensicherheit hatten auf zahlreiche Sicherheitslücken bei der stationären Versorgung hingewiesen, wenn es um das Vorbeugen und Erkennen krimineller Handlungen geht.
So sieht Rundt zum Beispiel Nachbesserungsbedarf beim Ausstellen von Ersatzdokumenten, etwa wenn eine Berufsurkunde verloren geht. Da der Ersatz der Berufsurkunde bei Verlust bundesgesetzlich bisher nicht explizit geregelt ist, könnte eine in einem Bundesland entzogene Berufserlaubnis in einem anderen Land wiederbeschafft werden. Deshalb fordert der Bundesrat, in die Berufsgesetze aufzunehmen, dass vor dem Ausstellen eines Ersatzdokuments immer geprüft wird, ob Gründe für einen Widerruf der Berufserlaubnis vorliegen. In der Konsequenz bedeutet die Forderung der Länder, dass bei der Beantragung einer Ersatz-Berufserlaubnis in den Gesundheitsberufen immer ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Daneben will der Bundesrat die Patientensicherheit auf Antrag Niedersachsens auch grundsätzlich stärken. Seit Februar 2014 gibt es eine Leitlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Risikomanagement. In diese Richtlinie sollen nun, so der Beschluss der Länder, Handlungsstrategien gegen kriminelles Handeln in den Krankenhäusern aufgenommen werden.