Cornelia Rundt: Pflegestärkungsgesetz ist engagiert, schafft aber neue Probleme
Länder wollen Änderungen in der Pflegereform Zur geplanten nächsten Stufe der Pflegereform…

Länder wollen Änderungen in der Pflegereform
Zur geplanten nächsten Stufe der Pflegereform hat der Bundesrat am 25. September ausführlich Position bezogen und Änderungen angemahnt.
Die Bundesregierung hatte mit dem Entwurf zum sogenannten „Pflegestärkungsgesetz II“ die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit deren Einführung vor 20 Jahren vorgeschlagen. Im Mittelpunkt steht ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der alle relevanten Aspekte von Pflegebedürftigkeit erfasst, egal ob körperliche oder psychische Beeinträchtigungen. Insbesondere Menschen mit Demenz werden im Zuge der geplanten Reform besser gestellt. Welchen Pflegebedarf ein Mensch hat, soll künftig anhand von fünf Pflegegraden statt mit bisher drei Stufen festgestellt werden.
„Mit dem Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes werden viele Probleme engagiert angegangen“, so Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. „Zugleich werden leider neue Probleme geschaffen.“ Deshalb könne der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege sein.
Mit Unterstützung Niedersachsens fordert der Bundesrat deswegen zum Beispiel, Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung genauso zu behandeln wie Kindererziehungszeiten. Die Länder sprechen sich dafür aus, dass die Kommunen – anders als bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen – ein Initiativrecht bekommen Pflegestützpunkte einzurichten. Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Anspruch auf eine umfassende Beratung zu stärken, die sich nicht auf die Grenzen einzelner Sozialgesetzbücher beschränkt, wollen die Länder zunächst 60 „Modellkommunen Pflege“ schaffen. Vor Ort sollen dort Gesamtkonzepte für die Beratungsansprüche und –pflichten entwickelt werden, die über den Bereich der Pflege hinausgehen. Der Bundesrat fordert außerdem, den Rechtsanspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege – Zeiten, in denen der normalerweise Pflegende verhindert ist – von sechs auf acht Wochen zu erweitern. Die Länder weisen nicht zuletzt eindringlich darauf hin, dass es dringend geboten gewesen wäre, bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeversicherungsrecht auch die Übertragung auf das Sozialhilferecht umzusetzen. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung dies nicht getan hat.
Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II geht nun an die Bundesregierung. Die Bundestagsausschüsse befassen sich bereits Ende September mit dem Gesetzesentwurf.