Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Korruptes Verhalten mit Gesundheitsschädigungsfolge soll besonders hart bestraft werden In seiner Sitzung…

Korruptes Verhalten mit Gesundheitsschädigungsfolge soll besonders hart bestraft werden
In seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eine Stellungnahme beschlossen. Mit seiner Stellungnahme folgte der Bundesrat der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses und möchte klarstellen, dass auch die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung Fehlverhalten in diesem Bereich zur Anzeige bringen können. Zudem wollen die Länder im Gesetz zum Ausdruck bringen, dass ein strafrechtlich besonders schwerer Fall von Fehlverhalten auch dann vorliegt, wenn der Täter einen anderen Menschen der Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung aussetzt.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Die bisherigen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches sind für niedergelassene Vertragsärzte grundsätzlich nicht anwendbar. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in den Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb des Strafgesetzbuches neu eingeführt werden. Einbezogen werden alle Heilberufe, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet.