Austauschrate bei Heizgeräten soll erhöht werden
Etikette gibt Auskunft über Energiestatus des alten Heizgeräts Die Bundesregierung hält die…

Etikette gibt Auskunft über Energiestatus des alten Heizgeräts
Die Bundesregierung hält die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte und Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Ziele im Energiekonzept 2010 und zum Klimaschutz, insbesondere die Verringerung des Primärenergieverbrauchs, für unzureichend. Das Ziel, im Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, könne damit nicht erreicht werden.
Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt auf die Beheizung. Entsprechend groß ist dort das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz. Derzeit sind über 70 Prozent der Heizgeräte in Deutschland ineffizient und würden die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte liegt bei 17,6 Jahren, 36 Prozent sind sogar älter als 20 Jahre. Mit einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate von gut 3 Prozent würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist.
Energieeffiziente Heizgeräte erreichen die Effizienzklasse A, Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien eine Energieeffizienzklasse von bis zu A+++. An diesem Punkt setzt der vom Bundesrat jetzt beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Zur Steigerung der Energieeffizienz sollen die jährlichen Austauschraten bei Heizgeräten erhöht werden. Als Anreiz dazu schafft der Gesetzentwurf die Grundlage für die Einführung eines nationalen Effizienzlabels für gebrauchte Heizgeräte. Mit dem Label soll der Verbraucher über den Effizienzstatus seines alten Heizgerätes informiert werden mit dem Ziel, die Motivation zum Austausch alter ineffizienter Heizgeräte zu erhöhen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Austauschrate bei Heizgeräten dadurch um circa 20 Prozent auf 3,7 Prozent pro Jahr gesteigert wird.
Die Etikettierung soll 2016 beginnen und 2023 abgeschlossen sein. Zur Vergabe des Etiketts werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung berechtigt. Darüber hinaus werden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Etiketten auf den Heizgeräten anzubringen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Der Bundesrat hat die Gesetzesinitiative jetzt begrüßt. Er empfiehlt neben einigen Klarstellungen, in die Regelung auch die Mieter einzubeziehen, damit sie Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Heizungsanlagen nehmen können. Auch sollen Heizungs- und Umwälzungspumpen in den Anwendungsbereich mit aufgenommen werden, sie könnten einen erheblichen Anteil an der gesamtenergetischen Betrachtung der Energieeffizienz haben.