Niedersächsische Initiative für mehr Patientensicherheit dem Bundesrat vorgelegt
Eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit in Kliniken hat die Niedersächsische Landesregierung…

Eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit in Kliniken hat die Niedersächsische Landesregierung am 30. Juni 2015 beschlossen und jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Mit Hilfe der Initiative sollen die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, kriminelles Handeln in Kliniken künftig früher stoppen zu können. Niedersachsen schlägt dem Bundesrat vor, einerseits Berufsgesetze des Bundes (Kranken- und Altenpflegegesetz, Hebammengesetz) entsprechend zu ändern. So soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass eine Pflegekraft ein Ersatzdokument für ihre Berufsurkunde erhält, ohne dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. Andererseits wird vorgeschlagen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA; das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) in die Richtlinie zum Risikomanagement in Krankenhäusern auch gezielt Maßnahmen zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufnimmt. Diese Richtlinie wird derzeit ohnehin überarbeitet.
Die Anregungen Niedersachsens werden nun zunächst von den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Eine Tötungs-Serie, wie sie sich in Niedersachsen im zurückliegenden Jahrzehnt ereignet hat, dürfe nie wieder so viele Menschen in den Tod reißen und so viele Familien ins Unglück stürzen, begründete Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt den niedersächsischen Vorstoß zur Stärkung der Patientensicherheit