Länder wollen E-Mobilität fördern
Bundesrat folgt niedersächsischem Vorschlag Momentan fahren lediglich 24.000 Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen…

Bundesrat folgt niedersächsischem Vorschlag
Momentan fahren lediglich 24.000 Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen – ohne weitere Anreize wird die Bundesregierung ihr Ziel, als Beitrag zum Klimaschutz bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in den Verkehr zu bringen, nicht erreichen. Mit Kaufanreizen haben andere Industrienationen gute Erfahrungen gemacht, dort verläuft der Absatz von Elektrofahrzeugen positiver als in Deutschland. Solch eine gezielte Förderung hält die niedersächsische Landesregierung auch in Deutschland für sinnvoll, damit die Elektromobilität vorankommt. Der Bundesrat hat sich die Initiative der niedersächsischen Landesregierung zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen (sh. Newsletter 04/2015) jetzt zu eigen gemacht.
Entsprechend fordert er die Bundesregierung auf, eine einheitliche Umweltprämie zu prüfen, bei der Privatpersonen bei der Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen einen Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Bei der Anschaffung von verbrauchsarmen Plug-In-Hybridfahrzeugen sollen 2.500 Euro gezahlt werden, das gilt aber nur für die Fahrzeuge, die höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenem Kilometer ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Maschine mindestens vierzig Kilometer (bis 2018 dreißig Kilometer) beträgt. Diese Definition von Plug-In-Hybridfahrzeugen findet sich bereits im Elektromobilitätsgesetz, das Bevorrechtigungen von Elektrofahrzeugen z.B. beim Parken regelt.
Die Prämie soll in Stufen abhängig von der Zahl der Neuzulassungen eingeführt werden: Zum 01.01.2017, falls die Zulassungszahlen Ende 2016 weiter stagnieren, d.h. wenn der Anteil an reinen Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden weniger als fünf Prozent der Neuzulassungen beträgt, und zum 01.01.2018, falls diese Entwicklung anhält und der Markthochlauf noch immer nicht in einer Größenordnung von mindestens fünf Prozent der Neuzulassungen erfolgt.
Gemäß dem niedersächsischen Vorschlag fordert der Bundesrat von der Bundesregierung auch, dass sie ihre Anstrengungen zur Schaffung einer flächendeckenden (schnellladefähigen) Ladeinfrastruktur zügig und in massivem Umfang erhöht. Neben Autobahnraststätten soll sie insbesondere Park-and-Ride-Plätze, Bahnhöfe und ähnliche Knotenpunkte ausstatten. Außerdem soll sie bundesweit diskriminierungsfrei den Zugang zu den Ladestellen und die Abrechnung von Ladevorgängen sicherstellen.
Zeitgleich hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. Der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen privater Elektroautos, das Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern kostenfrei oder verbilligt ermöglichen, soll steuerbefreit sein. Darüber hinaus sollen betriebliche Investitionen in Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge sowie Ladevorrichtungen durch eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gefördert werden, beginnend 2015 mit 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten jährlich absteigend bis 2019 mit 20 Prozent. Begünstigt werden sollen nur neue Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge, die nach dem 31.12.2014 und vor dem 01.01.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, sofern sie Bevorrechtigungen gemäß Elektromobilitätsgesetz erhalten können, d.h. Ausstoß von weniger als 50g CO2/km oder vierzig Kilometer rein elektrische Mindestreichweite (bis 2018 dreißig Kilometer).