Kein „vernünftiger Grund“ für Halten und Töten von Pelztieren
Niedersachsen will Tierschutzgesetz ändern Winterkälte ist kein vernünftiges Argument, um den Kauf…

Niedersachsen will Tierschutzgesetz ändern
Winterkälte ist kein vernünftiges Argument, um den Kauf eines Pelzes zu rechtfertigen. Moderne Thermokleidung hält den Körper zuverlässiger warm. Tatsächlich werden Pelze vor allem getragen, um Macht und Status zu zeigen: der Zobel der Zarenkrone, der Hermelin der päpstlichen Mozetta, der Nerz und der Nutria, den die Wilmersdorfer Witwen in die Oper ausführen. Auch der Lude im Silberfuchs zeigt nichts anderes als: ich habe Kohle! Aber ist Statusgebalze als vernünftig anzusehen? Denn ein „vernünftiger Grund“ muss vorliegen, um das Töten von Tieren zu rechtfertigen. Das Tierschutzgesetz schreibt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Die Niedersächsische Landesregierung hat am vergangenen Freitag im Bundesrat einen Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein zur Änderung des Tierschutzgesetzes unterstützt. Dieser Antrag zielt darauf, das Halten und Töten von Pelztieren zur Pelzgewinnung zu verbieten. Niedersachsens Landesregierung ist der Auffassung, dass sich heutzutage nicht mehr behaupten lässt, die Pelzgewinnung sei zur Sicherung elementarer Grundbedürfnisse nötig. Damit ist sie auch nicht mehr mit der Verpflichtung des Grundgesetzes vereinbar, das Leiden der Tiere auf das unbedingt erforderliche Minimum zu reduzieren. Pelztiere sind ganz überwiegend Wildtiere, es ist mehr als fraglich, ob Wildtiere hinter Gittern art- und verhaltensgerecht gehalten werden können.
In Deutschland ist das Pelzgeschäft seit Jahren rückläufig. 90 % der Deutschen würden sich heute keinen Pelzmantel mehr kaufen. In Niedersachsen soll es noch eine einzige Pelztierfarm geben, in ganz Deutschland, laut Tierschutzbund, noch knapp 30. Die Pelztierhaltung ist von so geringer wirtschaftlicher Bedeutung, dass nicht einmal mehr amtliche Statistiken geführt werden. Es gibt keine gesonderte Beschäftigungsstatistik für Pelztierzüchter, auch keine bundeseinheitliche Aus- und Fortbildungsregelung. Bei der Tierwirt-Ausbildung ist 2005 die Spezialisierung auf Pelztierzucht abgeschafft worden. Von daher mag auch das früher vom Bundeslandwirtschaftsministerium ins Feld geführte Argument nicht überzeugen, ein Verbot der Pelztierhaltung käme einem verfassungsrechtlich bedenklichen Berufsverbot gleich.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.