Krankenhäuser, Versorgung, Prävention und Digitales – Bundesrat bringt Gesundheitspaket auf den Weg
Ein regelrechtes „Paket“ gesundheitspolitischer Beschlüsse hat der Bundesrat in seiner letzten Plenarsitzung…

Ein regelrechtes „Paket“ gesundheitspolitischer Beschlüsse hat der Bundesrat in seiner letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause gefasst: So nahm die Länderkammer umfangreich zum Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes Stellung, der erstmals im Bundesratsplenum diskutiert wurde. Eine weitere Stellungnahme beschloss der Bundesrat zum Entwurf des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (das sogenannte „E-Health-Gesetz“).
Gebilligt wurden zwei vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze: erstens das Präventionsgesetz und zweitens das Versorgungsstärkungsgesetz, die beide nun von Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieben werden und dann in Kraft treten können. Hier einige Informationen zu den Inhalten der vier gesundheitspolitischen Beschlüsse des Bundesrates vom 10. Juli 2015:
- Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz) setzt die Eckpunkte der Bund-Länder-AG zur Krankenhaus-Reform um. Zentrales Ziel des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung ist es, eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Die Personalnot vieler Krankenhäuser im Pflegebereich soll durch die zusätzlichen Pflegestellen gelindert und die Qualität der Patientenversorgung verbessert werden: Niedersachsen hat gemeinsam mit anderen Ländern die Forderung erfolgreich in die Bundesratsstellungnahme eingebracht das im Gesetzesentwurf bereits vorgesehene Pflegestellenförderprogramm zu verdoppeln. Damit die Krankenhäuser nach Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes ihre Betriebskosten einschließlich der Personalkosten besser decken können, hat Niedersachsen das Anliegen unterstützt, den sogenannten Versorgungszuschlag dauerhaft in die Vergütungen der Krankenhäuser zu überführen. Auch diese Forderung findet sich nun im Bundesratsbeschluss wieder. Bereits im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist, dass die Spannweite der Landesbasisfallwerte ab 2016 vermindert werden soll. Der Landesbasisfallwert bestimmt die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus pro behandeltem Patient erhält; Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit einem besonders geringen Landesbasisfallwert. Die besonders niedrigen Landesbasisfallwerte sollen dem Gesetzesentwurf zufolge 2016 in einem Schritt etwas näher an den bundeseinheitlichen Basisfallwert herangeführt und später die höheren Landesbasisfallwerte über sechs Jahre lang abgeschmolzen werden. Gleich eingangs machen der Bundesrat in seiner Stellungnahme deutlich, dass er sich das Recht nicht nehmen lassen will, dem Krankenhausstrukturgesetz am Ende zuzustimmen oder es abzulehnen. Hintergrund für diese Haltung sind die erheblichen zusätzlichen Kosten, die durch den Strukturfonds zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen auf die Länder zukommen können. Denn die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 500 Millionen Euro müssen von den Ländern zusätzlich zu ihren bisherigen Krankenhausinvestitionsmitteln mit der gleichen Summe gegenfinanziert werden. Trotzdem geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung bisher davon aus, dass für das Krankenhausstrukturgesetz keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich sei.
- Der Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen soll die Einführung nützlicher Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte unterstützen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht u. a. vor, dass Patienten die Möglichkeit bekommen, ihren Behandlern notfallrelevante Gesundheitsdaten digital zugänglich zu machen. Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme nun dafür aus, dass die Anwendung von Telemonitoringverfahren erweitert wird und die Rechte der Länder im Bereich der Telematik gestärkt werden.
- Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) hat in der jüngsten Bundesratssitzung die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass der Unterschrift des Bundespräsidenten und dem anschließenden Inkrafttreten des Gesetzes nichts mehr im Wege steht. In einer Entschließung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Bundesrat begrüßt, dass eine Reihe seiner Änderungsvorschläge zu einem früheren Entwurf des Gesetzes berücksichtigt wurden. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz will u. a. mit neuen Regelungen für die Zulassung und Niederlassung von Ärzten die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen verbessern und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren verringern. Für eine bessere ärztliche Versorgung wird die Zahl der Weiterbildungsstellen bei Haus- und Fachärzten erhöht. Damit künftig jeder Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhält, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einrichten.
- Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) wurde vom Bundesrat ebenfalls gebilligt, der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Auch dieses Gesetz kann nun von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden und anschließend in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen unabhängig vom Lebensalter zu verbessern; daran sollen alle Sozialversicherungsträger und die Akteure in den Ländern und Kommunen beteiligt werden. In Zukunft werden die Kranken- und Pflegekassen mehr Geld für Prävention und Gesundheitsförderung ausgeben können. Mit dem Gesetz werden außerdem beispielsweise die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten fortentwickelt. Für Versicherte mit besonderen beruflichen oder familiären Belastungen wie der Pflege von Angehörigen sind Verbesserungen vorgesehen. Auch sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger miteinander verknüpft werden.