Europäische Migrationsagenda beraten
Sofortmaßnahmen und Steuerung von Migration Am 23. April 2014 legte Jean-Claude Juncker…

Sofortmaßnahmen und Steuerung von Migration
Am 23. April 2014 legte Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner Bewerbung um das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission einen Fünf-Punkte-Plan zur Einwanderungspolitik vor, in dem er mehr Solidarität in der Migrationspolitik der EU forderte.
Bei seinem Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einem Kommissionsmitglied die besondere Zuständigkeit für den Bereich Migration mit der Aufgabe, eine neue Migrationspolitik zu erarbeiten, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien gehört, auf deren Grundlage die Kommission vom Europäischen Parlament gewählt wurde.
Die Europäische Kommission hat daher jetzt ihre Europäische Migrationsagenda vorgelegt, die nicht nur Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeer enthält, sondern auch die in den kommenden Jahren zu ergreifenden Schritte, für eine bessere Steuerung von Migration.
Die Sofortmaßnahmen sehen vor:
- Verstärkung der Präsenz auf See, um Menschenleben zu retten. Dazu soll die Mittelausstattung für die Frontex-Operationen Triton und Poseidon in den Jahren 2015 und 2016 verdreifacht werden.
- Gegen kriminelle Schleusernetze vorzugehen. Die Aufklärung soll verbessert, Schleuserschiffe sollen systematisch aufgespürt, aufgebracht und vernichtet werden.
- Ein Verteilungsmechanismus für Asylsuchende innerhalb der EU soll eingeführt werden. Die KOM will die Notfallklausel gemäß Artikel 78 Absatz 3 AEUV aktivieren und einen Vorschlag für einen verbindlichen automatischen Umsiedlungsmechanismus vorlegen.
Die vier Schwerpunktbereiche der Europäischen Migrationsagenda:
- Anreize für die irreguläre Migration reduzieren – insbesondere durch die Entsendung europäischer Migrationsbeauftragter in die EU-Delegationen in wichtigen Drittstaaten, die Änderung der Frontex-Verordnung mit dem Ziel, Frontex stärker in die Rückführung einzubeziehen, durch einen neuen Aktionsplan mit Maßnahmen, die darauf abzielen, die lukrative Schleuserkriminalität in ein wenig profitables Geschäft mit hohem Risiko zu verwandeln, sowie durch Ursachenbekämpfung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
- Grenzmanagement: Rettung von Menschenleben und Sicherung der Außengrenzen – unter anderem durch Stärkung des Mandats und der Kapazitäten von Frontex, durch Stärkung der Grenzmanagement-Kapazitäten von Drittstaaten und erforderlichenfalls durch Zusammenführung bestimmter Küstenschutzaufgaben auf EU-Ebene
- Europas Schutzauftrag: eine starke gemeinsame Asylpolitik – Vorrang hat die vollständige, kohärente Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, insbesondere durch Förderung einer systematischen Identitätsfeststellung und Abnahme von Fingerabdrücken, gekoppelt mit Maßnahmen, die durch Stärkung des Prinzips des sicheren Herkunftsstaats in der Asylverfahrensrichtlinie einem Missbrauch des Systems entgegenwirken sollen, sowie Bewertung und gegebenenfalls Reform der Dublin-Verordnung im Jahr 2016
- Eine neue Politik für legale Migration – Europa mit seiner rückläufigen Bevölkerungsentwicklung soll für Migranten als attraktive Destination erhalten bleiben, unter anderem durch Reform und Modernisierung der Blue-Card-Richtlinie, durch eine Neuausrichtung unserer integrationspolitischen Strategien und durch Maximierung der Vorteile der Migrationspolitik für den Einzelnen und die Herkunftsländer beispielsweise mit billigeren, schnelleren und sichereren Heimatüberweisungen
Über die Migrationsagenda der EU hat der Bundesrat daher auch seiner jüngsten Sitzung beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Darin teilt der Bundesrat u.a. die Kritik an der bisherigen Praxis der Verteilung der Zuständigkeiten für die Prüfung von Asylanträgen auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnung. Der Bundesrat fordert daher, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln. Diese Forderung entspricht einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. Juni 2015.
Des Weiteren unterstützt der Bundesrat die Bundesregierung bei ihren Bemühungen, die EU dazu zu bewegen, eine stärkere Verantwortung bei der Bekämpfung der Fluchtursachen zu übernehmen und einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen anzustreben. Um die Probleme zu lösen, sollten die Ursachen der Migration stärker betrachtet und den betroffenen Menschen langfristige Perspektiven in ihren Herkunftsländern eröffnet werden,